Das Amtsblatt der Großen Kreisstadt Herrenberg erscheint wöchentlich und wird jeweils donnerstags kostenlos an alle Haushalte in Herrenberg verteilt.
Spielregeln auf einen Blick
Alle örtlichen Vereine (einschließlich Parteien und politische Interessensgemeinschaften) haben das Recht, auf ihre Veranstaltungen im Vorfeld hinzuweisen und (eigene) Informationen über stattgefundene Veranstaltungen zu veröffentlichen.
Das Amtsblatt enthält - entsprechend dem amtlichen "Charakter" - nicht alle Elemente einer Tageszeitung, insbesondere sind Leserbriefe, politische Kolumnen, Meinungsbeiträge und tagespolitische Kommentare, oder Berichte von Fraktionen oder des Bürgermeisters nicht enthalten:
Die politische Berichterstattung erstreckt sich auf Berichte aus den Ortschaftsräten und dem Gemeinderat und auf die Berichterstattung städtischer Veranstaltungen (Einweihung, -Festveranstaltungen, Übergaben usw.). Über diese Veranstaltungen wird referiert.
Das Amtsblatt bildet in seinen Rubriken Aktuelles, Kulturelles, lnformationen, amtliche Bekanntmachungen und in seinen Ortsrubriken eine Informationsbrücke zwischen der Stadt und der Bürgerschaft und zwischen der Bürger- schaft und den Vereinen und Institutionen. Die Stadt kommt durch dieses Amtsblatt ihrer Informationspflicht nach § 20 GemO nach. Das Amtsblatt enthält in seinem Veranstaltungsteil und in den Ortsrubriken Hinweise und Berichte örtlicher Vereine, Organisationen und Interessengemeinschaften einschließlich Veranstaltungshinweisen von politischen Gruppierungen.
Das Amtsblatt ist nicht im Sinne der Tagespresse eine Plattform für Kolumnen, Interviews, Streitgespräche oder politischen Stellungnahmen.