Aufnahmen durch Google Street View
Das Projekt „Google Street View": Was ist das und wie kann man sich eventuell dagegen wehren?
Das in Kalifornien beheimatete Internetunternehmen „Google Inc." lässt seit geraumer Zeit den Straßenraum von Städten und auch anderen Orten in aller Welt mithilfe spezieller 3D-Kameras systematisch aus der Perspektive eines virtuellen Fußgängers fotografieren und stellt dann das gewonnene dreidimensionale und hochauflösende Bildmaterial in das Internet ein, um dort den bisher bereits bekannten Online-Dienst „Google-Maps" zu erweitern. Damit kann der Nutzer des Dienstes die erfassten Bereiche nicht nur, wie schon bislang, aus der Vogelperspektive betrachten, sondern bequem vom heimischen PC aus kostenlose digitale Stadtrundgänge unternehmen.

- Google-Kamerafahrzeug
Google will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst "Google Streetview" mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend will "Google Streetview" die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen.
Bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird, müssen die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wird Google Street View kontrovers diskutiert. Einerseits wird dieser neue Dienst positiv gesehen, andererseits wird er als gravierender Eingriff in die Privatsphäre betrachtet.

Der baden-württembergische Gemeindetag weist in diesem Zusammenhang auf das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, hin:
Wer verhindern möchte, dass Fotos seines Hauses oder seiner Wohnung im Internet veröffentlicht werden, sollte sich möglichst frühzeitig an das Unternehmen wenden und seinen Widerspruch gegen die Veröffentlichung erklären. Das Widerspruchsrecht haben gleichermaßen Eigentümer als auch Mieter.
Schriftliche Widersprüche sind zu richten an:
Google Germany GmbH
Betr.: Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Oder per E-Mail an:
Streetview-deutschland@no-spam-pleasegoogle.com
In dem Widerspruch sollten möglichst konkret die Gebäude bzw. Grundstücke mit Adresse benannt werden, die vom Widerspruch erfasst werden. Es ist dabei nicht nötig, den Grund für den Widerspruch darzulegen.
Ein Muster-Widerspruchsschreiben können Sie auch hier herunterladen:
