Mit der elektronischen Lohnsteuerkarten wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Bisher diente die Lohnsteuerkarte als Träger von Informationen. Ab dem Jahr 2012 sollen diese Informationen in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden. Aufgrund dieses neuen elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier nicht mehr notwendig.
Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren, wechselt von den Meldebehörden auf die Finanzämter.
Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus.
Weitere Informationen erhalten auch unter www.elster.de
