Versicherungsschutz

Versicherung von ehrenamtlich Tätigen bei der Stadt Herrenberg

Unfallversicherung

Über die gesetzliche Unfallversicherung sind Arbeiter und Angestellte im Kommunal- und Landesbereich sowie Schüler, Kindergartenkinder und Angehörige der Gemein-defeuerwehren gesetzlich versichert.

Seit 01.01.2005 sind über die gesetzliche Unfallversicherung zusätzlich Ehrenamtli-che versichert, wenn sie unmittelbar (also nicht über einen Verein) für die Stadt tä-tig werden.
(Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürger-schaftlich Engagierter, s. auch (www.uk-bw.de)

Seit 01.01.2006 sind über Sammelversicherungsverträge des Landes bei der Eccle-sia-Versicherung Ehrenamtliche auch unfallversichert, wenn sie über einen Verein für die Stadt tätig werden.
(Versicherungsschutz des Landes für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Enga-gement, s.auch (www.ecclesia.de )

 

Haftpflichtversicherung

Über die städtische Haftpflichtversicherung sind seit 01.01.2004 Ehrenamtliche versi-chert, wenn sie für die Stadt Herrenberg tätig werden (aber nicht in einem Verein organisiert sind).

Über die Haftpflichtversicherung des Landes Baden-Württemberg (bei Ecclesia-Versicherungen) sind seit 01.01.2006 Ehrenamtliche versichert, wenn sie für das Gemeinwohl tätig werden, aber nicht in einem Verein, organisiert sind (s. auch www. ecclesia.de).

Keine Haftpflichtversicherung besteht also für Ehrenamtliche, die über einen Verein tätig werden. Dabei stehen z.B. Stiftungen, Verbände und GmbHs den Vereinen gleich, d.h. auch hier besteht dann keine Haftpflichtversicherung.


(für weitere Informationen s. auch Flyer des Landes Baden-Württemberg:
„Versicherungsschutz für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement“
www.sozialministerium.de/de/Buergerengagement/81075.html)

Sammelverträge des Landes Baden-Württemberg zur Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche