Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt.

Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare, zu stellen. Er ist mit den erforderlichen Unterlagen (u. a. Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, usw.) bei der Stadt einzureichen. Der Bauantrag muss vom Antragsteller und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur; bei kleineren Bauvorhaben, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker) unterschrieben sein.

Das Bauverwaltungsamt überprüft unter Anhörung der beteiligten Stellen und der Angrenzer den Bauantrag und entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung.

Die Klärung einzelner baurechtlicher Fragen kann vorab im Rahmen einer Bauvoranfrage erfolgen. Es ergeht hierzu ein Bauvorbescheid.

Fristen: Baugenehmigung und Bauvorbescheid erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung drei Jahre unterbrochen worden ist. Die Frist kann jeweils um bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der unteren Baurechtsbehörde zugegangen ist.

Kosten: Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen (je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens zwischen 1 v. T. und 4 v. T.) der Baukosten. Gebühren werden auch erhoben, wenn ein Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.

Zur Beschleunigung von bestimmten Bauvorhaben wurde das Kenntnisgabeverfahren eingeführt. Dieses Verfahren findet insbesondere Anwendung bei Wohngebäuden (ausgenommen Hochhäuser), Gebäuden ohne Aufenthaltsräume in bestimmten Größen und sonstigen kleineren Vorhaben, wie z.B. Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen. Voraussetzung ist, das das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, der nach dem 29.06.1961 rechtsverbindlich geworden ist, liegt. Bei diesem Verfahren können die Gebühren ganz erheblich eingespart werden. Allerdings gelten weitere Anforderungen für die Vorlage der Unterlagen.

Entspricht das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans so kann im Einzelfall eine Befreiung in Betracht kommen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim

Bauverwaltungsamt der Stadt Herrenberg, Marktplatz 1, 71083 Herrenberg

 

für die Teilorte:Telefon: 07032/924-272
Kernstadt und Affstätt:Telefon: 07032/924-273
Außenbereich:Telefon: 07032/924-261

 
 

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