Anmeldungen

Wir freuen uns, dass Sie nun Herrenberger Bürgerin oder Bürger sind

und heißen Sie herzlich willkommen.

 

Innerhalb einer Woche nach Bezug Ihrer Wohnung müssen Sie sich lt. Meldegesetz an Ihrem neuen Wohnort, also in Herrenberg, anmelden. Die Anmeldung kann beim Bürgeramt der Stadt Herrenberg, Marktplatz 1 und auf den Bezirksämtern oder auch schriftlich vorgenommen werden.

 

Was ist dazu notwendig?

  • das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular. Das Anmeldeformular erhalten Sie auch auf dem Bürgeramt oder auf den Bezirksämtern. Hinweis: Denken Sie bitte daran, wenn Sie die Anmeldung schriftlich vornehmen wollen, dass Sie uns neben dem ausgefüllten und persönlich unterschriebenen Anmeldeformular auch für alle anzumeldenden Personen eine Kopie des Reisepasses, Personalausweises Kinderausweises und eine Geburtsurkunde zukommen lassen.
 

Damit auch die neue Anschrift in Ihrem Personalausweis vorgenommen werden kann, müssen Sie jedoch persönlich beim Bürgeramt der Stadt Herrenberg, Marktplatz 1 oder auf den Bezirksämtern erscheinen.

 

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, Presse, Rundfunk, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, Adressbuchverlagen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen (die sog. Übermittlungssperre). Wenn Sie Ihr Widerspruchsrecht wahrnehmen, werden Ihre Daten nicht weitergegeben. Wenn Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

 

Abmeldungen

 

Eine Abmeldung beim Bürgeramt Herrenberg ist bei Umzügen im Inland nicht erforderlich.

 

Bei einem Umzug ins Ausland besteht jedoch die Abmeldepflicht. Ebenso müssen Sie sich beim Bestehen mehrerer Wohnsitze abmelden. Die Abmeldung kann beim Bürgeramt der Stadt Herrenberg, Marktplatz 1 und auf den Bezirksämtern oder auch schriftlich vorgenommen werden.

 

Was ist dazu notwendig?

  • das ausgefüllt und unterschriebene Abmeldeformular. Das Abmeldeformular erhalten Sie auch auf dem Bürgeramt der Stadt Herrenberg oder bei den Bezirksämtern.
 

Hinweis:

Sofern Sie die hiesige Wohnung als weitere Wohnung beibehalten wollen, bedarf es keiner Abmeldung. Informieren Sie darüber lediglich den neuen Wohnort.

 

Ummeldungen

Wenn Sie innerhalb von Herrenberg Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie lt. Meldegesetz innerhalb einer Woche Ihren Umzug beim Bürgeramt der Stadt Herrenberg, Marktplatz 1 oder auf einem der Bezirksämtern melden. Die Ummeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden. Damit jedoch Ihr Wohnortwechsel auch in Ihrem Personalausweis vorgenommen werden kann, müssen Sie persönlich beim Bürgeramt oder Bezirksamt erscheinen.

 

Was ist dazu notwendig?

 

Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit beim Bürgeramt der Stadt Herrenberg, Marktplatz 1 und auf den Bezirksämtern

 

 
Öffnungszeiten des Bürgeramts:
Mo-Mi:08.30 - 17.00 Uhr
Do:08.30 - 18.30 Uhr
Fr:08.30 - 12.00 Uhr
Sa:09.30 - 12.00 Uhr

 

Telefon 924-210 oder -200

Fax: 924-335

E-Mail: buergeramt@no-spam-pleaseherrenberg.de

 

Sie ziehen um? Dann können Sie hier den Stadtwerken Herrenberg den Zählerstand beim Umzug mitteilen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Zählerstand bei Jahresabrechnung mitzuteilen. Bitte wählen Sie eines der folgenden Formulare aus:

 

weitere Stichworte von A-Znützliche Links
KraftfahrzeugummeldungZulassungsstelle
MüllentsorgungLandkreis Böblingen
VordruckeHunde- An- und Abmeldung
Umzugsdienst Deutsche Postwww.ich-zieh-um.de

 

Denken Sie auch daran, nachfolgende Institutionen über Ihre Anschriftenänderung zu verständigen, falls Sie mit diesen in Verbindung stehen: