Immer spätestens dann, wenn der Winter vor der Tür steht, bekommen wir viele Anfragen zum Thema Winterdienst:

 

Wie häufig und zu welcher Tages- und Nachtzeit wird eigentlich Schnee geräumt? Wo wird Salz gestreut? Welche Pflichten habe ich als Anlieger? Diese und weitere Fragen erläutern wir Ihnen hier.

 

Wann kommt der Winterdienst?

Die Technischen Dienste und die beauftragten Unternehmer beginnen bei Schneefall (der liegen bleibt oder bei der Gefahr der Straßenglätte) mit dem Räum- und Streudienst werktags spätestens um 5.00 Uhr morgens, so dass bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs um 7.00 Uhr die Herrenberger Straßen geräumt und ggf. gestreut sind. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Stadt  verkehrssicher geräumte und bei Bedarf gestreute Straßen und Wege an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gewährleisten muss. Bei extremen Witterungsverhältnissen richten wir auch einen Sonder- oder Notdienst ein.

 

Welche Straßen und Wege werden geräumt und gestreut?

Oberste Priorität haben entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers die verkehrswichtigen Fußgängerüberwege.

Im Bereich der Fahrbahnen räumen wir vorrangig ebenfalls entsprechend der gesetzlichen Vorgaben - das Hauptstraßennetz. Das sind die verkehrswichtigen Hauptverkehrs- und Durchgangsstrassen und sonstige Verkehrsmittelpunkte, in denen öffentliche Verkehrsmittel fahren. Im Anschluss daran werden die Nebenstrassen betreut. Dies stellt jedoch bereits keine Pflichtaufgabe der Stadt mehr da.

Setzt der Schneefall erst in den späten Morgenstunden ein, bitten wir um Verständnis, dass Verkehrsbehinderungen nicht zu vermeiden sind. Wenn wir während des Berufsverkehrs räumen und streuen müssen, kann es schon mal vorkommen, dass der Verkehr die Einsatzfahrzeuge behindert und sie nicht rechtzeitig zum Einsatzort kommen.

 

Wann streut der Winterdienst Salz?

Salz wird nur im Hauptstraßennetz sowie auf Straßen mit Buslinien gestreut. Bei Straßenglätte im Nebenstraßennetz streuen wir nur in Ausnahmefällen. Wir führen einen so genannten differenzierten Winterdienst durch: Geräumt wird bereits ab einer Schneehöhe von ca. drei Zentimetern mit unmittelbar anschließender Salzstreuung. Das schont auch die Umwelt: In den achtziger Jahren wurden 30 bis 40 Gramm Salz pro Quadratmater gestreut heute sind es bei gleichen Witterungsbedingungen nur noch 10 bis 15 Gramm.

 

Wie bereiten sich die Technischen Dienste auf den Winterdienst vor?

Wir sind an einen speziellen Straßen-Wetterbericht des Deutschen Wetterdienstes angeschlossen. Mit diesen Informationen versehen steht jeden morgen ein Mitarbeiter um 4.00 Uhr auf und begutachtet den tatsächlichen Zustand. Sollte die Wettersituation nicht eindeutig sein, unternimmt dieser Mitarbeiter eine Kontrollfahrt. Sofern entschieden wird, dass ein Winterdiensteinsatz notwendig ist, alarmiert der Wecker seine Kollegen, so dass pünktlich um 5.00 Uhr mit dem Einsatz begonnen werden kann.

 

Welche Räumpflichten haben die Bürger und Bürgerinnen?

Die Räum- und Streupflichten der Anlieger beziehen sich nach der gültigen Räum- und Streupflichtsatzung auf die Räumung und Streuung der Gehwege und entsprechende Flächen. Bei Schnee und Winterglätte müssen die Gehwege in einer ausreichenden Breite (mind. 1 Meter) an Werktagen spätestens bis 7.00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen spätestens bis 8.00 Uhr vom Schnee geräumt sein und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Sand gestreut sein. Die Schneeräum- und Streuarbeiten sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, dass keine Gefahren für Fußgänger entstehen. Aus Umweltschutzgründen ist die Salzstreuung auf den Gehwegen verboten.

 

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