Häufig gestellte Fragen
Ein Baulückenkataster beinhaltet unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke, innerhalb der bebauten bzw. bebaubaren Siedlungsflächen einer Stadt oder Gemeinde. Dieses Baulückenkataster kann in Form von Karten und/ oder Listen veröffentlicht werden. Die gesetzliche Grundlage zur Führung und Veröffentlichung eines Baulückenkatasters ist der § 200 Abs. 3 BauGB.
Die Stadt Herrenberg verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Damit wird der Innen-entwicklung Vorrang gegeben vor der Erschließung von Neubaugebieten. Baulücken stellen - neben Brachflächen, Nachverdichtungsbereichen und Leerständen - Potenziale für eine konsequente Innen-entwicklung dar. Mit der Veröffentlichung von Baulücken in einem Baulückenkataster stellt die Stadt Herrenberg eine Transparenz über diese Art vorhandener Wohnbauflächenpotenziale her.
Das Baulückenkataster der Stadt Herrenberg führt alle bekannten Flächen auf, die als Baulücken für eine Wohnnutzung geeignet und rechtlich sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Die Grundstücke liegen entweder im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans oder sind nach § 34 BauGB für Wohnzwecke baulich nutzbar.
Das veröffentlichte Baulückenkataster enthält entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für jede Baulücke anonyme Informationen über Flur, Flurstücknummer, Straßenname sowie Grundstücksgröße. Diese Informationen werden in einer Liste aufgeführt sowie in einer Karte räumlich abgebildet. Baulückenkarte und Baulückenliste werden gemeinsam als Baulückenkataster auf der Homepage der Stadt veröffentlicht. Dargestellt werden dabei nur die Grundstücke, deren Eigentümer zuvor nicht der Veröffentlichung widersprochen haben.
Die Veröffentlichung des Baulandkatasters erfolgt gemäß § 200 (3) Baugesetzbuch. Aus Datenschutzgründen enthält das Baulückenkataster keine Angaben über Grundstückseigentümer und deren Verkaufsbereitschaft. Es werden weder private Daten noch Namen von Eigentümern oder Eigentumsverhältnisse öffentlich gemacht oder an interessierte Bauwillige weitergeleitet.
Aus dem veröffentlichten Baulückenkataster können keine planungs- oder bauordnungsrechtliche Ansprüche abgeleitet werden. So ersetzt die Aufnahme eines Grundstücks in das Baulückenkataster weder die Baugenehmigung noch sagt sie diese zu.
Eigentümer einer Baulücke haben das Recht, Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihres Grundstücks im Baulückenkataster der Stadt Herrenberg einzulegen. Auf dieses Widerspruchrecht wird von der Stadt Herrenberg im Rahmen der Bekanntmachung zur Veröffentlichung des Baulückenkatasters hingewiesen. Ein Widerspruchformular wird auf der Homepage der Stadt Herrenberg bereitgestellt (Widerspruchformular) und kann auch über das kommunale Flächenmanagement für Wohnzwecke angefordert werden. Für den Widerspruch gibt es keine Formvorschrift.
Ein Widerspruch ist auch nach Veröffentlichung des Baulückenkatasters möglich. Das entsprechende Grundstück wird daraufhin sobald als möglich aus dem Baulückenkataster entfernt.
Ein Widerspruch ist auch nach Veröffentlichung des Baulückenkatasters möglich. Das entsprechende Grundstück wird daraufhin sobald als möglich aus dem Baulückenkataster entfernt.
Mit einem Widerspruch zur Veröffentlichung eines Grundstücks im Baulückenkataster wird keine Baugenehmigung entzogen, genauso wie eine Aufnahme des Grundstücks in das Baulückenkataster keine Baugenehmigung ersetzt oder diese zusagt. Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung des Grundstücks im Baulandkataster hat ausschließlich zur Folge, dass die Fläche nicht im Baulückenkataster auf der Internetseite der Stadt Herrenberg veröffentlicht wird.
Wenn Sie ihr Grundstück in der Wohnbauplatzbörse anbieten wollen, haben Sie die Möglichkeit, über ein Formular die Aufnahme Ihres Grundstücks in die Börse zu beantragen.
Hinweis der Verwaltung
Die Darstellung von Grundstücksflächen im Baulückenkataster erfolgt ohne Gewähr; eine Haftung dafür, dass die in das Kataster aufgenommenen Flächen sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind, wird nicht übernommen.
Sie haben Fragen zum Baulückenkataster für Wohnbauflächen der Stadt Herrenberg? Kontaktieren Sie uns.