Beratung zur Wohnraumteilung - Kostenerstattung für Umbauberatung

Worum geht es?

  • Sie wohnen in einem Haus, das viele Zimmer hat, nutzen aber nur einen Teil hiervon?
  • Sie denken über einen Umbau nach, der Ihren aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen entspricht?
  • Der Umbau in mehrere Wohnungen hat viele Vorteile. Sie können weiterhin in Ihrem Eigentum wohnen, die Unterhaltskosten verteilen sich aber auf mehrere Schultern. Gleichzeitig schaffen Sie neuen Wohnraum und können zusätzliche Einnahmen erhalten, beispielsweise durch Vermietung.
  • Lassen Sie sich beraten, wie ein Umbau und eine Teilung in mehrere Wohnungen aussehen könnte. Die Stadt Herrenberg unterstützt Sie hierbei finanziell.

Wie sieht unsere Unterstützung für Sie konkret aus?

  • Wenn Sie Interesse haben, sich über Wohnraumteilung und notwendige Umbaumaßnahmen beraten zu lassen, so erstattet die Stadt Herrenberg Ihnen die Kosten für ein Erstgespräch mit einem Architekten oder einer Architektin einmalig in Höhe von maximal 400 Euro.
  • Die Wahl der Architektin oder des Architekten liegt in Ihrer Hand, ebenso die Terminvereinbarung und -durchführung.

Voraussetzungen für eine Unterstützung

  • Bei dem beratenden Architekten beziehungweise der Architektin muss es sich um ein eingetragenes Mitglied einer Architektenkammer handeln. Hier der Link auf die Liste der Kammermitglieder Baden-Württemberg: https://www.akbw.de/kammer/datenbanken/architektenliste
  • Das Beratungsgespräch muss protokolliert und von Ihnen sowie dem Architekten oder der Architektin unterschrieben werden. Nutzen Sie hierzu bitte das offizielle Beratungsprotokoll der Landsiedlung Baden-Württemberg. Hier der Link zum Beratungsprotokoll.
  • Bitte senden Sie das unterzeichnete Beratungsprotokoll zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Gewährung einer Kostenerstattung an die Stadt Herrenberg (Adresse siehe unten). Hier der Link zum Online Antrag Kostenerstattung.

Weiteres Vorgehen

  • Wir beantragen auf Grundlage des Protokolls die Auszahlung einer Beratungsprämie des Landes Baden- Württemberg.
  • Nach Bewilligung und Auszahlung dieser Förderung erstatten wir Ihnen Ihre Beratungskosten einmalig in Höhe von maximal 400 Euro.

Außerdem wichtig zu wissen

  • Die Beratung verpflichtet Sie zu keinen weiteren Maßnahmen.
  • Die Unkostenerstattung ist unabhängig vom Beratungsergebnis. Sollte sich bei der Beratung beispielsweise herausstellen, dass ein Umbau nicht möglich oder aus bestimmten Gründen nicht sinnvoll ist, so werden die Unkosten bis zur Maximalhöhe trotzdem erstattet (Förderung vorausgesetzt).
  • Die Checkliste der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg hilft Ihnen, ein Beratungsgespräch vorzubereiten (Link auf die Checkliste: Informationen zur Beratung).
  • Für Gebäude, für die ein Baugenehmigungsverfahren läuft sowie für nicht fertiggestellte Gebäude ist eine Unkostenerstattung für eine Beratung ausgeschlossen.

Haben Sie Fragen?

  • Gerne können Sie uns kontaktieren unter der unten genannten Adresse.