Barrierefreiheit bei städtischen Veranstaltungen

Ein Aspekt der Teilhabe ist das Angebot, allen Bürger:innen den Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Herrenberg zu ermöglichen, sodass niemand aufgrund eines bestimmten Bedarfs davon ausgeschlossen ist. Hierfür gibt es das Budget für Breite Beteiligung. Bei städtischen Veranstaltungen können hieraus unterschiedliche Angebote bezahlt werden. Dies kann zum Beispiel ein:e Gebärdensprachdolmetscher:in, ein:e Sprachdolmetscher:in, eine Kinderbetreuung während der Veranstaltung oder ein Abholservice bzw. Fahrdienst sein.

Sie möchten eine städtische Veranstaltung besuchen und benötigen Unterstützung? Bitte nehmen Sie VOR der entsprechenden Veranstaltung Kontakt mit den Organisatorinnen und Organisatoren in der Stadtverwaltung auf.




Dieses Video wurde durch ehrenamtliches Engagement erstellt.
Wir danken Herrn Metz und Frau Mezger.
Gebärdensprache: Frau Mezger
Kamera: Herr Metz

Hinweise für Veranstalter:innen

Zum Beispiel: 

- Übersetzung von Einladungen in leichte Sprache
- Dolmetscher*innen
- Fahrdienste für Menschen mit Gehbehinderung
- Kinderbetreuung
- Gebärdensprachdolmetscher*innen
- und weiteres

Wichtig: Wenn Sie einen besonderen Bedarf haben, um an einer städtischen Veranstaltung teilnehmen zu können, nehmen Sie bitte vor der Veranstaltung Kontakt zum Organisator oder zur Organisatorin auf.
Tipp für die Abfrage des Unterstützungsbedarfs bei Einladungen zu Veranstaltungen:

Sie können diesen Satz in Ihre Einladungen zu Veranstaltungen übernehmen:
„Wir bitten Sie, uns Ihren individuellen Bedarf frühzeitig mitzuteilen. Gerne unterstützen wir Sie.“

Tipp für die Öffentlichkeitsarbeit:

Es ist sinnvoll die Anwesenheit von (Gebärdernsprach-)Dolmetscher*innen oder andere vorhandene Unterstützungen in der Pressemitteilung und der Öffentlichkeitsarbeit für die Veranstaltung anzukündigen. Sie erreichen damit einerseits die Betroffenen und sensibilisieren, ganz nebenbei, alle Bürgerinnen und Bürger für das Thema Teilhabe für alle Menschen. 
 
Hier finden Sie hilfreiche Checklisten zum Thema Veranstaltungen barrierefrei gestalten.
Eine*n Gebärdensprach-Dolmetscher*in können Sie hier buchen:

www.bgd-bw.de/dolmetscher-finden/suche-ueber-landkarte/

Gebärdensprach-Dolmetscher*innen werden stark nachgefragt und sind entsprechend ausgebucht. Eine rechtzeitige Buchung ist daher sinnvoll.
Gebärdensprach-Dolmetscher*innen dolmetschen normalerweise eine Stunde und müssen dann abgelöst werden, in diesem Fall wäre eine zweite Person nötig. Die Dolmetscher*innen geben dann gleich bei der Absprache eine Rückmeldung, ob eine zweite Person gebucht werden sollte.

Gebärdensprach-Dolmetscher*innen übersetzen Lautsprache in Gebärdensprache und umgekehrt. Wird Gebärdensprache in Lautsprache übersetzt, wird dieser Vorgang „voicen“ genannt.

Gebärdensprachdolmetscher*innen müssen sich neutral verhalten. Sie sollen ausschließlich die tatsächlich gesprochenen oder gebärdeten Worte und Sätze übersetzen. Sie dürfen keine Inhalte hinzufügen oder weglassen. Sie dürfen ihre eigene Meinung nicht einfließen lassen. Darauf müssen sich beide Gesprächspartner verlassen können. Dolmetscher*innen unterliegen der Schweigepflicht.
Um die Querschnittsthemen Barrierefreiheit und Inklusion bei der Stadtverwaltung dauerhaft mitzudenken, gibt es für die städtischen Ämter ehrenamtliche Unterstützung durch zwei kommunale Inklusionsvermittler: Thomas Dingel und Rolf Klein.

Die beiden Engagierten stehen zur Verfügung, um die Stadtverwaltung zu Inklusionsthemen zu beraten und dabei zu unterstützen, Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen.
Auf Anfrage aus den Ämtern der Stadtverwaltung können die beiden Herren städtische Projekte ehrenamtlich begleiten und Impulse für Barrierefreiheit, inklusive Planung und Umsetzung geben.

Besonders durch ihre beruflichen und persönlichen Erfahrungen sind Herr Dingel und Herr Klein bestens für ihre Rolle ausgestattet. Zusätzlich haben sie im Sommer 2021 eine Basisqualifizierung, gefördert vom Landkreis Böblingen, zum Kommunalen Inklusionsvermittler (KIV) absolviert.