Bürgerservice Herrenberg

Der Bürgerservice Herrenberg heißt Sie herzlich Willkommen. Für alle Formalitäten rund um das Leben in Herrenberg sind wir für Sie da. Formulare und Hinweise finden Sie hier nach Themen gebündelt.

Waren Sie mit dem Bürgerservice zufrieden oder haben Sie Ideen, Anregungen und Vorschläge?

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung:

Was können wir besser machen?

Was ist Service BW

Service BW-Konto einrichten

Häufige Fragen

Hinweis:

Gerne können Sie ihre einfache Meldebescheinigung hier direkt online kostenlos beantragen und sich so den Weg ins Rathaus sparen.



Die einfache oder die erweiterte Meldebescheinigung können Sie bei den Bürgerdiensten oder auf den Bezirksämtern beantragen.

Buchen Sie hierfür bitte einen Termin und bringen Sie Ihren Ausweis mit.

Gebühren
  • Die Gebühr für eine einfache Meldebescheinigung beträgt bei schriftlicher oder persönlicher Beantragung 10 Euro
  • Bei der Beantragung über das Online-Formular entstehen keine Gebühren für die einfache Meldebescheinigung
  • Die Gebühr für eine erweiterte Meldebescheinigung beträgt 10,00 Euro.
Online-Antragstellung
Nutzen Sie für die Antragstellung gerne unser Online-Formular. Dieses finden Sie hier: Formulare A-Z (unter Buchstabe "M" Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung / einer erweiterten Meldebescheinigung)
Alle Informationen zum Thema Führerschein erhalten Sie bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Böblingen.

Direkt zur Dienstleistung

Hinweis:


Gerne können Sie ihr Führungszeugnis oder den Gewerbezentralregisterauszug hier direkt online beantragen und sich so den Weg ins Rathaus sparen. Bitte beachten Sie, dass online nur eine Zahlung per Giro-Pay oder Kreditkarte möglich ist.

Das Führungszeugnis und der Gewerbezentralregisterauszug können bei den Bürgerdiensten oder bei den Bezirksämtern persönlich beantragt werden.

Wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, muss von der anfordernden Stelle eine schriftliche Bestätigung vorgelegt werden, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird durch das Bundesamt für Justiz nicht an den Antragsteller, sondern unmittelbar an die Behörde geschickt, für die es beantragt wurde. Teilen Sie uns bei Antragstellung bitte die Anschrift der Behörde mit. Ebenso beim Gewerbezentralreigsterauszug.

Die Gebühr beträgt jeweils 13,00 Euro und ist bei Antragstellung fällig.


Direkt zur Dienstleistung


Führungszeugnis beantragen

Gewerbezentralregisterauszug beantragen


Online Antrag


Online kann das Führungszeugnis oder der Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit eingeschaltener Online-Ausweisfunktion.

www.fuehrungszeugnis.bund.de