Friedhöfe in Herrenberg und den Teilorten

In der Stadt Herrenberg und ihren sieben Ortschaften – Affstätt, Gültstein, Haslach, Kayh, Kuppingen, Mönchberg und Oberjesingen – gibt es insgesamt 10 Friedhöfe.

Sie bieten vielfältige Möglichkeiten für eine würdevolle letzte Ruhestätte, ganz nach Ihren individuellen Wünschen und Traditionen.

⏰ Öffnungszeiten:
Alle Friedhöfe sind von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet. Eine Beleuchtung für die Dunkelheit ist auf keinem Friedhof vorhanden.

Im Trauerfall gut vorbereitet

  • Bei einem Todesfall zu Hause: Rufen Sie umgehend einen Arzt, der den Tod offiziell feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt.
  • Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim: Die Einrichtung informiert einen Arzt und veranlasst die Ausstellung der Todesbescheinigung automatisch.
  • Bestattungsunternehmen beauftragen: Ein Bestattungsinstitut steht Ihnen in dieser belastenden Situation zur Seite – kompetent, einfühlsam und verlässlich. Es unterstützt Sie bei allen wichtigen Entscheidungen und übernimmt auf Wunsch viele organisatorische Aufgaben
  • Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen
  • Bestattungsform festlegen: Erd- oder Feuerbestattung, Wahl- oder Reihengrab
  • Auswahl von Sarg oder Urne
  • Trauerfeier: Ablauf, Ort, Musik, Dekoration, Kondolenzbuch
  • Termin für Beisetzung und Feier organisieren
  • Angehörige & Freunde benachrichtigen
  • Traueranzeige erstellen & veröffentlichen
  • Nachruf oder Trauerrede planen
  • Trauerpost vorbereiten (Texte & Adressen)
  • Räume für das Trauermahl reservieren
  • Arbeitgeber des Verstorbenen informieren

Grabarten auf unseren Friedhöfen

Auf den städtischen Friedhöfen stehen verschiedene Grabarten zur Verfügung. Nach dem Bestattungsgesetz Baden-Württemberg werden sie in zwei Hauptkategorien unterteilt:

Reihengräber – Gräber mit fester Ruhefrist und ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Wahlgräber – Gräber, bei denen Lage, Größe und Nutzungsdauer individuell gewählt werden können.

Diese Vielfalt ermöglicht es, eine Bestattungsform zu finden, die den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

Welche Grabarten zur Verfügung stehen, ist in der Friedhofssatzung der Stadt geregelt.
Bitte beachten Sie: Nicht alle Grabarten sind auf jedem Friedhof verfügbar. Die Auswahl kann je nach Standort variieren.

Reihengrab oder Wahlgrab? – Ein Vergleich


Merkmal Reihengrab Wahlgrab
Art der Nutzung Einzelgrab für eine Person Einzel- oder Familiengrab, auch für mehrere Beisetzungen geeignet
Beisetzungsform Sarg- oder Urnenbestattung Sarg- oder Urnenbestattung
Grabwahl Keine Auswahl - Vergabe der Reihe nach Grabstelle kann frei gewählt werdene (je nach Verfügbarkeit)
Zubettung weiterer Personen Nicht möglich Möglich
Nutzungsdauer Entspricht der festen Ruhezeit (z.B. 15 - 25 Jahre) Verlängerbar nach Ablauf der Ruhezeit
Kosten Günstiger, da eingeschränkte Optionen Höher, durch individuelle Wahl und Erweiterungsmöglichkeiten

Grabarten auf den Friedhöfen der Ortschaften

Für die letzte Ruhestätte stehen auf unseren Friedhöfen verschiedene Grabarten zur Verfügung, ganz nach persönlichen Wünschen und Bedürfnissen:

- Reihengräber und Wahlgräber für Sargbestattungen
- Sarg- und Urnengräber im Rasengrabfeld
- Kindergräber – speziell für früh verstorbene Kinder
- Urnenreihengräber und Urnenwahlgräber
- Urnennischen (in Kolumbarien, als Reihen- oder Wahlgräber)
- Urnenrasengräber und Urnenrasenwahlgräber

Weitere Grabarten auf dem Waldfriedhof Herrenberg

Neben den klassischen Grabarten bietet der Waldfriedhof Herrenberg zusätzliche, individuell wählbare Bestattungsformen:

- Anonyme Urnengräber: Stille Beisetzung ohne namentliche Kennzeichnung
- Urnenwahl- und Urnenreihengräber im gärtnergepflegten Gemeinschaftsgrabfeld: Liebevoll gestaltete Ruhestätten mit dauerhafter Pflege
- Urnenbaumgräber: Naturnahe Beisetzung im Wurzelbereich ausgewählter Bäume
- Muslimische Einzelwahlgräber: Nach religiösen Vorgaben ausgerichtete Grabstätten


Bestattungsarten auf unseren Friedhöfen

Erdbestattung


Die Erdbestattung ist eine häufige Bestattungsart in Deutschland. Der Verstorbene
wird in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt.
Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details (z.B.
Grabpflege) werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung per Satzung
festgelegt.
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen
maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche
Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln,
entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige. Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde
veranlasst.

Feuerbestattung


Die Feuerbestattung bedarf in Deutschland einer gesonderten Genehmigung.
Vorrausetzung für diese Art der Bestattung ist der ausdrückliche Wunsch des
Verstorbenen oder - falls ein solcher nicht vorliegt - der nächsten Verwandten.
Insbesondere dürfen keine Zweifel an der Identität des Toten und an der
Todesursache bestehen, da eine nachträgliche Untersuchung der Leiche nach der
Verbrennung nicht mehr möglich ist. Daher erfolgt vor der Kremierung eine zweite
Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner.
Nach der Verbrennung wird die Asche in eine Urne gefüllt. Um Verwechslungen
auszuschließen, wird jedem Sarg ein Schamottstein mit einer individuellen
Einäscherungsnummer beigelegt. Dieser verbleibt in der Urne. Damit kann auch
nach Jahren die Identität der verstorbenen Person eindeutig festgestellt werden
Die Urne wird schließlich in einem Grab oder auf See beigesetzt.

Tuchbestattung


In den Fällen, in denen die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg
vorsieht, können die Verstorbenen im muslimischen Gabfeld in Tüchern erdbestattet werden, sofern keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. Der Verstorbene wird nur mit
Leichentüchern bedeckt, ohne Sarg oder sonstige Behältnisse in das Grab gelegt.
Anschließend wird der Leichnam mit Brettern abgedeckt und diese mit
Naturmaterialien (Erde, Holz) bedeckt und das Grab anschließend aufgefüllt. Der
Transport des Leichnames zur Grabstätte muss jedoch im geschlossenen Sarg
erfolgen. Dort kann der Leichnam aus dem Sarg genommen und entsprechend den
religiösen Vorschriften begraben werden. Die Tuchbestattung ist nur mit
religiösem Hintergrund möglich.

Seebestattung


Bei einer Seebestattung wird die Urne nach der Einäscherung außerhalb der
Dreimeilenzone dem Meer übergeben.

Vorsorgeregelungen

Viele dieser Aufgaben lassen sich durch frühzeitige Planung erheblich erleichtern.
✔️ Bewahren Sie wichtige Unterlagen griffbereit auf
✔️ Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen offen über Ihre Wünsche zur Bestattung
✔️ Legen Sie fest, was Ihnen bei der Bestattung wichtig ist
So helfen Sie Ihren Liebsten, im Fall der Fälle in Ihrem Sinne zu handeln – und schenken ihnen Sicherheit in einer belastenden Zeit.

Praktische Hinweise für Ihren Besuch auf dem Friedhof

Damit unsere Friedhöfe Orte der Ruhe, Erinnerung und Würde bleiben, bitten wir Sie, einige Hinweise zu beachten:
Bitte verhalten Sie sich respektvoll gegenüber der besonderen Atmosphäre des Ortes.
🚲 Fahrradfahren ist nicht erlaubt.
🐕 Hunde dürfen nur an einer Leine mitgeführt werden.

Schubkarren
Auf allen Friedhöfen stehen Ihnen Schubkarren zur Verfügung.
👉 Teilweise sind sie gegen 1 Euro Pfand ausleihbar.

Gießwasser
An den Brunnen auf allen Friedhöfen können Sie kostenfrei Wasser zum Gießen entnehmen.
Gießkannen sind vorhanden.

Bitte beachten Sie: In der Frostperiode sind die Brunnen außer Betrieb.

Abfallentsorgung
Bitte helfen Sie mit, unsere Friedhöfe sauber zu halten.
Grüngut und Restmüll können getrennt in den gekennzeichneten Behältern entsorgt werden.

Toiletten
Auf jedem Friedhof finden Sie öffentliche Toiletten zur freien Nutzung.