Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking und digitale Gewalt, aber auch Menschenhandel, Gewalt im Rahmen von Prostitution und Genitalverstümmelung – Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Jede 3. Frau in Deutschland erlebt im Lauf ihres Lebens körperliche und/oder sexuelle Gewalt. Bei jeder vierten Frau ist der Täter der aktuelle Partner oder ein früherer Partner.
Hilfe finden betroffene Frauen beim bundesweiten Hilfetelefon oder bei den Beratungsstellen thamar (Beratungsstelle für sexualisierte Gewalt) und Amila (Beratungsstelle für häusliche Gewalt) im Landkreis Böblingen.
Das Gleichstellungsbüro der Stadt Herrenberg macht jedes Jahr am 25. November, dem Tag gegen Gewalt an Frauen, mit unterschiedlichen Aktionen auf dieses gesellschaftliche Problem aufmerksam. Auch beteiligen wir uns an der weltweiten Protestaktion „One billion rising“, die seit einigen Jahren auch im Landkreis Böblingen stattfindet. Sie ruft dazu auf, auf die Straße zu gehen und grenzübergreifende Solidarität gegen Gewalt an Frauen zu zeigen.
Auch Männer erleben Gewalt, wenn auch deutlich seltener in Beziehungen als Frauen. Das Hilfetelefon Gewalt an Männern unterstützt und berät Männer, die Gewalt in der Kindheit, auf der Straße, in Institutionen oder auch in der Partnerschaft erlebt haben. Das Waldhaus bietet eine Beratung für Männer an, die in der Partnerschaft oder der Familie gegenüber Frauen und Kindern gewalttätig geworden sind.
Die Gewaltambulanz ist im Klinikum Stuttgart, (Kriegsbergstraße 60, 70174 Stuttgart) direkt neben der Notaufnahme angesiedelt. Unter Telefon 0152 56783333 ist die Einrichtung von 8 bis 23 Uhr erreichbar.
In Baden-Württemberg sind Schätzungen zufolge knapp 11.000 Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung (FGM/C) betroffen und mehr als 1.500 Mädchen unter 18 Jahren bedroht. Seit Anfang 2023 hat in Göppingen eine zentrale Anlaufstelle für betroffene Mädchen und Frauen eröffnet.
https://fgmc-bw.de/
Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung
Das Übereinkommen wurde am 11. Mai 2011 von dreizehn Mitgliedstaaten des Europarates in Istanbul unterzeichnet, darunter die Türkei. Bis März 2020 hatten 45 Staaten das Abkommen unterzeichnet und 34 ratifiziert. Im März 2021 trat die Türkei als erstes und bisher einziges Land aus der Konvention wieder aus.