Hilfe bei Gewalt

Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking und digitale Gewalt, aber auch Menschenhandel, Gewalt im Rahmen von Prostitution und Genitalverstümmelung – Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Jede 3. Frau in Deutschland erlebt im Lauf ihres Lebens körperliche und/oder sexuelle Gewalt. Bei jeder vierten Frau ist der Täter der aktuelle Partner oder ein früherer Partner.

Hilfe finden betroffene Frauen beim bundesweiten Hilfetelefon oder bei den Beratungsstellen thamar (Beratungsstelle für sexualisierte Gewalt) und Amila (Beratungsstelle für häusliche Gewalt) im Landkreis Böblingen.

Das Gleichstellungsbüro der Stadt Herrenberg macht jedes Jahr am 25. November, dem Tag gegen Gewalt an Frauen, mit unterschiedlichen Aktionen auf dieses gesellschaftliche Problem aufmerksam. Auch beteiligen wir uns an der weltweiten Protestaktion „One billion rising“, die seit einigen Jahren auch im Landkreis Böblingen stattfindet. Sie ruft dazu auf, auf die Straße zu gehen und grenzübergreifende Solidarität gegen Gewalt an Frauen zu zeigen.

Auch Männer erleben Gewalt, wenn auch deutlich seltener in Beziehungen als Frauen. Das Hilfetelefon Gewalt an Männern unterstützt und berät Männer, die Gewalt in der Kindheit, auf der Straße, in Institutionen oder auch in der Partnerschaft erlebt haben. Das Waldhaus bietet eine Beratung für Männer an, die in der Partnerschaft oder der Familie gegenüber Frauen und Kindern gewalttätig geworden sind.

Opfer von sexualisierter Gewalt und Misshandlung können sich unbürokratisch und kostenlos an die Gewaltambulanz in Stuttgart wenden, um Spuren ihrer Gewalterfahrung zeitnah sichern zu lassen. Danach können sie in Ruhe und mit zeitlichem Abstand zur Tat entscheiden, ob sie Anzeige erstatten wollen, ohne dass die Beweise für die Tat verloren gehen.
Die Gewaltambulanz ist im Klinikum Stuttgart, (Kriegsbergstraße 60, 70174 Stuttgart) direkt neben der Notaufnahme angesiedelt. Unter Telefon 0152 56783333 ist die Einrichtung von 8 bis 23 Uhr erreichbar.
Sollte es zu Gewalt kommen oder wenn Sie sich bedroht fühlen, verständigen Sie unverzüglich die Polizei über den Polizeinotruf 110. Sie kann den Täter oder die Täterin der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot für einige Tage aussprechen, wenn die Gefahr weiterer Gewalthandlungen besteht. Die Polizei informiert das Ordnungsamt der Stadt. Dieses entscheidet über die Dauer des Wohnungsverweises. In den meisten Fällen dauert der Wohnungsverweis zunächst 14 Tage. Eine weitere Verlängerung durch das Ordnungsamt der Gemeinde bzw. der Stadt (höchstens für weitere zwei Wochen) ist nur möglich, wenn Sie Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz beim Amtsgericht beantragen.
Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen und eine schwere Menschenrechtsverletzung mit lebenslangen schwerwiegenden körperlichen und psychischen Folgen für die betroffenen Mädchen und Frauen. Bei der Durchführung der weiblichen Genitalverstümmelung kann es auch unmittelbar zu Todesfällen durch zu hohen Blutverlust oder durch eine schwere Infektion kommen. In Deutschland ist die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung eine Straftat, die mit bis zu 15 Jahren Haftstrafe geahndet wird.
In Baden-Württemberg sind Schätzungen zufolge knapp 11.000 Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung (FGM/C) betroffen und mehr als 1.500 Mädchen unter 18 Jahren bedroht. Seit Anfang 2023 hat in Göppingen eine zentrale Anlaufstelle für betroffene Mädchen und Frauen eröffnet.

https://fgmc-bw.de/

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung
Seit 1. Februar 2018 ist in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft. Darin verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird. Die insgesamt 81 Artikel betreffen die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Schutz der Opfer und die Bestrafung der Personen, die gewalttätig werden. Zugleich werden damit die Gleichstellung von Mann und Frau und das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben gestärkt.

Das Übereinkommen wurde am 11. Mai 2011 von dreizehn Mitgliedstaaten des Europarates in Istanbul unterzeichnet, darunter die Türkei. Bis März 2020 hatten 45 Staaten das Abkommen unterzeichnet und 34 ratifiziert. Im März 2021 trat die Türkei als erstes und bisher einziges Land aus der Konvention wieder aus.