Im Klosterhof gelten folgende Corona-Regeln:
- Im gesamten Gebäude wird das Tragen einer FFP2 Maske und das Einhalten eines Abstands empfohlen.
- Für Kinder ist der Zutritt zum Klosterhof nur dann erlaubt, wenn sie symtomfrei sind.
- Die Küchennutzung ist aus hygienischen Gründen nicht möglich.
- Zutritt verboten: Der Zutritt von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegserkrankung (respiratorische Symptome jeder Schwere) und von Personen, die mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert oder an COVID-19 erkrankt sind, ist nicht zulässig.
Empfohlene maximale Personenanzahl in den Räumen:
- Keller: max. 25 Personen
- Mehrzweckzraum: max. 10 Personen
- Cafè: max.12 Personen
- Mehrzweckzimmer+Cafè zusammen: max. 22 Personen
- 1.OG, Raum 2.2: max. 10 Personen
- 1.OG, Raum 2.6: max. 8 Personen
- DG, Raum 3.2: max. 12 Personen
- DG, Raum 3.3: max. 10 Personen