Hierdurch sollen bisher bestehende Nebengebäude im bebauten Ortsteil Oberjesingen einer anderen Nutzung, insbesondere der Wohnnutzung, zugeführt werden. Damit wird das Ziel der Förderung der Innenentwicklung verfolgt. Indem Schuppenflächen in der Nähe von Streuobstwiesen zur Verfügung gestellt werden, soll als weiteres wichtiges Ziel des Bebauungsplanes die Pflege von Streuobstwiesen erleichtert werden.
Das Plangebiet umfasst ca. 1,17 Hektar und befindet sich im unbeplanten Außenbereich.
Das Bebauungsplanverfahren erfolgt parallel zum Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan.
Der Gemeinderat hat am 22. Oktober 2019 beschlossen, für das Schuppengebiet im Gewann Brügele den Bebauungsplan aufzustellen (DS 2019-162). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit von Montag, 9. Dezember 2019 bis einschließlich Freitag, 24. Januar 2020.
In einem weiteren Schritt folgt nun die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 beschlossen. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Auslegung erfolgt in der Zeit von Montag, 1. Februar 2021 bis einschließlich Freitag, 5. März 2021 (DS 2020-174 und DS 2020-174-A).