Die aktuelle Herausforderung besteht darin, zeitgemäße und notwendige Entwicklungen in der Altstadt voranzubringen, dabei attraktiven Wohnraum zu schaffen, den Handel zu stärken, Klima- und Denkmalschutz zu berücksichtigen und gleichzeitig das historische Erbe zu bewahren.
Für die bevorstehenden vielschichtigen Transformationsprozesse will die Stadt ein Rahmenkonzept erarbeiten, das Ziele und die Ausrichtung der Innenstadtentwicklung für die nächsten Jahre definiert. Dafür wird nicht nur die Altstadt innerhalb der historischen Stadtmauer berücksichtigt, sondern der Untersuchungsbereich erweitert.
Dafür soll ein Arbeitskreis ‚Altstadt‘ mit verschiedenen Akteuren ins Leben gerufen werden, mit denen gemeinsam die Perspektiven erarbeitet werden sollen. Eigentümer und Mieter von Altstadtimmobilien, Gewerbe- und Stadtmarketingverein, Inklusionsvertreter, Investoren, Kirchen, Senioren- und Jugendvertretungen und anderen sollen der Runde angehören.
Zunächst sollen bis Herbst 2022 die Situation analysiert sowie Entwicklungsziele formuliert werden. Zum Jahresende wird das fertige Rahmenkonzept erwartet, das Maßnahmen und Instrumente mit Ablaufplan und zeitlicher Priorität beschreibt. Anschließend sollen die beschlossenen Maßnahmen und Instrumente durch externe Planungsbüros erarbeitet werden.
Unabhängig von dieser Maßnahmenplanung steht die Novellierung der Altstadtsatzung an erster Stelle. Die städtische Altstadtsatzung aus dem Jahr 1985 stellt die Gebäude als Gesamtanlage unter Schutz und sorgt dafür, dass bauliche Veränderungen nicht ohne weiteres möglich sind. Damit trägt sie dazu bei, das individuelle Gesicht der Herrenberger Altstadt zu erhalten. Die Überarbeitung der Satzung wurde bereits im November 2020 vom Gemeinderat beschlossen.
Für das Jahr 2023 steht darüber hinaus die Prüfung einer Vorkaufsrechtssatzung, eine Leitplanung für öffentliche Räume, Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität sowie die Aktualisierung der Sondernutzungsrichtlinie auf der Agenda.