Im Bebauungsplan „Hintere Zaunäcker, 2. Änderung“ in Herrenberg-Affstätt aus dem Jahr 1970 sind Baufenster unterschiedlicher Tiefe ausgewiesen.
Aus heutiger Sicht kann nicht mehr nachvollzogen werden, warum für ein vollständig erschlossenes innerörtliches Grundstück kein überbaubarer Bereich festgesetzt wurde.
Um eine bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks zu ermöglichen und die Innentwicklung zu fördern, soll der Bebauungsplan in Teilen geändert und damit das Baufenster vergrößert werden. Die geplanten Änderungen sind städtebaulich vertretbar.
Das Amt für Stadtentwicklung hat einen entsprechenden Entwurf für die Bebauungsplanänderung erarbeitet. Aufgenommen in den Bebauungsplan werden Hinweise zu den Themen Bodendenkmäler, Bodenschutz, Wasserschutzgebiet, Nutzung der Solarenergie, Beseitigung von Niederschlagswasser sowie insektenfreundliche Beleuchtung.
Das Bebauungsplanverfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt werden.
Auf den Gemeinderatsbeschluss am 29.03.2022 zur Bebauungsplanänderung wird der Plan gemäß § 3 Abs. 2BauGB öffentlich ausgelegt. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange werden Stellungnahmen eingeholt. Sofern im Rahmen dieser Auslegung keine Stellungnahmen eingehen, die eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erfordern, kann der Bebauungsplan im Juli oder Oktober 2022 zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden.