Im Gebiet Gartenäcker in Gültstein soll ein neues Wohngebiet entstehen.
Im Sommer 2013 fassten die Gremien den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gartenäcker“ auf Grundlage eines städtebaulichen Strukturplans des Stadtplanungsamtes (heute Amt für Stadtentwicklung).
Im Herbst 2013 fand die erste frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Zusätzlich wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung angeboten.
Im April 2015 wurde auf Bitten des Ortschaftsrats eine Exkursion in unterschiedliche Baugebiete organisiert und die städtebaulichen Zielsetzungen im Baugebiet „Gartenäcker“ festgelegt. Die städtebaulichen Wünsche des Ortschaftsrats wurden in die Konzeption des städtebaulichen Entwurfs aufgenommen, dem im Juli 2015 vom Gemeinderat zugestimmt wurde. Ebenso wurde eine Erweiterung des Geltungsbereichs in westlicher Richtung beschlossen. Es erfolgte der Auftrag, auf dieser Basis einen Bebauungsplan fertigen zu lassen.
Im April 2017 wurde dem Bebauungsplanvorentwurf zugestimmt. Es wurde beschlossen, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Ab September 2017 wurde eine Prospektion des Geländes in mehreren Schritten hinsichtlich möglicher archäologischer Befunde durchgeführt. Zahlreiche Gräber, Siedlungsreste und weitere Gegenstände wie beispielsweise Keramik wurden im Boden gefunden.
Durch Beschluss des Gemeinderats im Juli 2018 wurde dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt. Dieser wurde - einschließlich des Umweltberichts und der Eingriffs-Ausgleichsbilanz - gemäß § 3(2) Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt. Weitere Gespräche mit den Grundstückseigentümern fanden statt. Aufgrund der Zuteilungswünsche und letztendlich der Entscheidung, einen Standort für die Kindertagesbetreuung im Gebiet vorzusehen, wurden umfangreichere Planänderungen erforderlich.
Nach Zustimmung des Gemeinderats zum geänderten Bebauungsplanentwurf am 17. November 2020 wird dieser erneut für die Dauer eines Monats ausgelegt. Parallel dazu kann die Ausschreibung für die archäologische Rettungsgrabung vorbereitet werden, die ungefähr ein Jahr dauert. In diesem Zeitraum wird auch der Satzungsbeschluss vorbereitet, für dessen Erarbeitung die Ergebnisse der Grabung und die daraus sich ergebende Freigabe der Flächen erforderlich sind. Im Anschluss daran ist geplant, mit den Erschließungsarbeiten innerhalb des Gebiets zu beginnen. Dazu gehört u.a. der Bau eines Regenrückhaltebeckens außerhalb des Plangebiets auf städtischer Fläche. Die Straßenbenennung im Baugebiet wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die notwenigen Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Landkreis zu sichern.