Regelungen
1.) Anspruchsvoraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Herrenberg, sowie deren Familienangehörige, die folgende Leistungen beziehen:
2.) Mit dem Sozialpass haben Sie die Möglichkeit, folgende Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen:
Die Ermäßigungen gelten ab Antragstellung.
3) Wie werden die Leistungen gewährt?
4) Gültigkeitsdauer
5) Sonstiges
6) Inkrafttreten
Die Regelungen treten zum 01. November 2023 in Kraft.
Änderungen
02/2025: Aufnahme FBS (2.f)
03/2026: Aufnahme Waldseilgarten (2.g)
Herrenberg, im März 2026
Nico Reith
Anspruchsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Herrenberg, sowie deren Familienangehörige, die folgende Leistungen beziehen:
- Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Wohngeld (WoGG)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
2.) Mit dem Sozialpass haben Sie die Möglichkeit, folgende Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen:
- a) Musikschule (50% des Unterrichtsentgelts und 100% für die Aufnahmegebühr und Mietinstrumente)
- b) Stadtbibliothek (50% Ermäßigung auf das Jahresentgelt)
- c) Bäder (es gelten die Preise für Ermäßigungen)
- d) vhs (40% für Sommerfreizeiten des Herrenberger Ferienspaßes, 30% Ermäßigung auf vhs-Kurse; ausgenommen Studienreisen und Exkursionen sowie Veranstaltungen, auf die gesondert hingewiesen wird)
- e) DRK Ortsverein Herrenberg (Ausstellung des Einkaufsausweises)
- f) FBS - Familienbildungsstätte (20% nach Rücksprache)
- g) Waldseilgarten (Kinder 6–11 Jahre - 16 € pro Kind, Personen ab 12 Jahren - 18 € pro Person)
Die Ermäßigungen gelten ab Antragstellung.
3) Wie werden die Leistungen gewährt?
- a) Bei der Antragstellung sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen:
- Der aktuell gültige Bewilligungsbescheid über den Bezug der Leistungen nach Absatz 1
- Ein gültiges Ausweisdokument des Antragsstellers
- b) Jedes Familienmitglied erhält einen eigenen Sozialpass.
- c) Der Sozialpass wird auf schriftlichen Antrag mit dem entsprechenden Formular durch das Amt für Schule, Sport, Jugend und Soziales ausgestellt.
- d) Das Formular ist an der Information, beim Amt für Schule, Sport, Jugend und Soziales oder Online auf der Homepage der Stadt Herrenberg erhältlich.
4) Gültigkeitsdauer
- a) Die Gültigkeitsdauer des Sozialpasses ist an den Bewilligungszeitraum der Leistungen gebunden.
- b) Nach Ablauf der Gültigkeit ist auf Antrag eine Verlängerung des Sozialpasses möglich, wenn die Voraussetzungen dafür weiterhin vorliegen.
5) Sonstiges
- a) Die Art und Höhe der Vergünstigungen können durch Gemeinderatsbeschluss jederzeit erweitert, eingeschränkt und zurückgenommen werden.
- b) Der Sozialpass ist nicht übertragbar.
- c) Der Sozialpass ist unverzüglich zurückzugeben, wenn der Inhaber aus der Stadt Herrenberg wegzieht, oder die Voraussetzungen für die Ausstellung nicht mehr erfüllt werden.
6) Inkrafttreten
Die Regelungen treten zum 01. November 2023 in Kraft.
Änderungen
02/2025: Aufnahme FBS (2.f)
03/2026: Aufnahme Waldseilgarten (2.g)
Herrenberg, im März 2026
Nico Reith
Datenschutz
1a) Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Stadt Herrenberg
Amt für Schule, Sport, Jugend und Soziales
Frau Hätinger
Kirchgasse 2 (Zimmer 52)
71083 Herrenberg
s.haetinger(at)herrenberg.de
07032/ 924 216
1b) Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
Der Gemeinderat der Stadt Herrenberg beschloss am 20.10.2020 die Einführung einer Family Card. Sie dient als Nachweis über die Berechtigung von Sozialleistungsbeziehern auf Inanspruchnahme von Ermäßigungen bei städtischen Einrichtungen. Näheres zu Anspruchsvoraussetzungen und Abläufen der Family Card ergibt sich aus den Regelungen, die am 01.11.2021 in Kraft getreten sind und am 01.11.2023 im Rahmen eines Gemeinderatsauftrages überarbeitet wurden. Ab 01.11.2023 heißt die Family Card „Herrenberger Sozialpass“.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten möglicher Sozialpass-Inhaber ist erforderlich zur „Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt“ und beruht somit auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO [EU-Datenschutzgrundverordnung VO (EU) 2016/679] in Verbindung mit § 4 LDSG-BW [Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg].
1c) Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen
Die Zwecke der Verarbeitung ergeben sich aus den Regelungen für den Sozialpass der Stadt Herrenberg:
· Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen
· Prüfung der Identität der Antragstellenden
· Festlegung der Gültigkeitsdauer
1d) Erforderlichkeit der Datenbereitstellung; Folgen bei Nichtbereitstellung
Die im Antrag erfragten Daten Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum sind erforderlich für den Abgleich mit den von Ihnen vorgelegten Sozialleistungsbezug-Bescheiden, für die Ausfertigung des Sozialpasses und für Kontrollabgleiche vor Ort durch die Akzeptanzstellen (bisher Musikschule, Stadtbibliothek, Volkshochschule, Bäder der Stadt Herrenberg und DRK Ortsverein Herrenberg) mit Ihrem Personalausweis oder vergleichbaren Ausweisdokumenten. Die Vorlage gültiger Sozialleistungsbezugs-Bescheide ist erforderlich zur Prüfung Ihrer Anspruchsberechtigung auf den Sozialpass. Ohne diese Angaben und Nachweise können wir keinen Sozialpass ausstellen.
1e) Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die Anträge und ihre darin enthaltenen persönlichen Daten werden nicht für andere Verarbeitungszwecke an andere Stellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung weitergeleitet. Die Akzeptanzstellen des Sozialpasses (bisher Musikschule, Stadtbibliothek, Volkshochschule, Bäder der Stadt Herrenberg und DRK Ortsverein Herrenberg) erhalten nur Kenntnis über die in Ihrem Sozialpass hinterlegten Daten und auch nur dann, wenn die Karte von Ihnen dort vorgelegt wird.
2a) Dauer der Aufbewahrung / Speicherung
Ihre Anträge und etwaige weitere Unterlagen zum Vorgang müssen wir nach Gültigkeitsende der Karte aufgrund vorgeschriebener Aufbewahrungsfristen (§ 39 Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg) noch sechs bis acht Jahre aufbewahren. Bei laufenden Streitfällen oder ähnlichen Gründen kann sich diese Frist verlängern, bis die Unterlagen endgültig nicht mehr benötigt werden.
2b) Hinweis auf Betroffenenrechte
Sie können sich mit folgenden Anliegen jederzeit gerne an uns wenden:
· Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten (Artikel 15 DSGVO)
· Berichtigung oder Ergänzung von Daten (Artikel 16 DSGVO)
Die Betroffenenrechte Löschung (Artikel 17 DSGVO), Einschränkung (Artikel 18 DSGVO) und Widerspruch (Artikel 21 DSGVO) können Sie selbstverständlich ebenfalls geltend machen. Wir weisen aber darauf hin, dass dies in den meisten Fällen zwangsläufig die sofortige Ungültigkeit und den Einzug des Sozialpasses zur Folge hat. Ohne Bereitstellen der notwendigen Daten kann kein Anspruch mehr auf die Family Card bestehen. Im Übrigen ist eine Löschung wegen den von uns zu beachtenden Aufbewahrungsvorschriften (insb. § 39 Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg) in den meisten Fällen nicht sofort möglich.
2c) Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Bei Fragen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an die oben angegebene Ansprechstelle. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Den Datenschutzbeauftragten für die Gesamtverwaltung der Stadt Herrenberg erreichen Sie unter:
Stadt Herrenberg
14/ Datenschutz
07032/ 924 349
Email: datenschutz(at)herrenberg.de
2d) Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Falls Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten durch uns nicht einverstanden sind, können Sie sich jederzeit an die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 615541-0
E-Mail: poststelle(at)lfdi.bwl.de
Web: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de