Schallimmissionen und Schattenwurf

Windenergieanlagen erzeugen im Betrieb Schallimmissionen und Schattenwurf. Insbesondere die Schallimmissionen durch das Entlangstreichen von Wind an den Rotorblättern oder die Rotorbewegung wird häufig diskutiert. Im Rahmen der BImSchG-Genehmigung wird ebenfalls ein Gutachten zu Lärm- und Schallimmissionen durchgeführt und vor dem Hintergrund der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geprüft. Hierbei wird die Lärmimmission aller Windenergieanlagen in einem Windpark als Gesamtheit betrachtet. Eine Genehmigung erfolgt somit nur bei Einhaltung der Richtwerte der TA Lärm. Weiterhin können die Länder zum Schutz vor Lärm Mindestabstände zu Wohngebieten festlegen. Für das Land Baden-Württemberg liegt der Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohngebieten bei 700 Metern.

Infraschall von Windenergieanlagen

Infraschall sind Schallwellen mit Frequenzen von 20 Hertz und darunter. Für die meisten Menschen sind Schallwellen im Bereich zwischen 20 und 20.000 Herzt hörbar. Infraschall wird folglich primär als Schwingung wahrgenommen. Infraschall wird von vielen natürlichen und technischen Quellen erzeugt, wie etwa Gewitter, Erdbeben, Autos, Waschmaschinen oder Windkraftanlagen. Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen wird durch Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen hervorgerufen. Auch der Infraschall von Windkraftanlagen liegt in Wohngebieten deutlich unterhalb dieser Hör- und Wahrnehmungsschwelle. So ist ab einer Entfernung von ca. 700 Metern zu Windkraftanlagen kein Unterschied im Infraschallpegel zwischen einer ein- und einer abgeschalteten Windkraftanlage messbar.

Schattenwurf durch Windenergieanlagen

Bei klarem Himmel erzeugen die Rotorblätter von Windenergieanlagen einen Schattenwurf, der unter Umständen optisch beeinträchtigend wirken kann. Daher wird bereits im Genehmigungsverfahren nach BImSchG eine Schattenwurfprognose gefordert. Der Schattenwurf auf Wohnhäuser sollte jeweils nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag betragen. Im Falle einer prognostizierten Überschreitung dieser Richtwerte, können die Anlagen mit einer sonnenstands- und wetterabhängigen Schattenwurfabschaltung ausgerüstet werden