Die überwiegende Mehrheit der Waldflächen in Deutschland ist eine von Menschen geprägte Kulturlandschaft und wird für wirtschaftliche Interessen genutzt. Diese Wald- und Forstflächen gewinnen auch hinsichtlich des Ausbaus von Windenergie zunehmend an Bedeutung.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Hinsichtlich des Ausbaus von Windenergie wird empfohlen überwiegend forstwirtschaftlich genutzte Waldflächen, die einen geringen naturschutzfachlichen Wert aufweisen, zu nutzen. Außerdem sind Aspekte wie beispielsweise eine ausreichende Windhöffigkeit und Abstand zu Siedlungen sowie ein bestehendes Infrastrukturnetz bedeutend. Die Auswirkungen von Windenergieanlagen in Waldflächen werden im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens geprüft und abgewogen. Dabei ist eine Nutzungsumwandlung der Waldflächen nach Landeswaldgesetz Baden-Württemberg zu beantragen. Bei einem Eingriff in Waldflächen sind Projektentwickler dazu verpflichtet entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen sind sowohl für Flächen, die dauerhaft baumfrei sind, als auch für Flächen, die lediglich temporär baumfrei sind, durchzuführen. Weiterhin sind die Auswirkungen auf betroffene Arten, zum Beispiel hinsichtlich des Verbots der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach Bundesnaturschutzgesetz, zu untersuchen. Zuletzt wird der Projektentwickler im Rahmen der BImSchG-Genehmigung zum vollständigen Rückbau der Windenergieanlagen nach Ende der Betriebszeit und zur Aufforstung der Waldflächen verpflichtet.
Flächenbedarf
Die für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen benötigte Fläche ist je nach Nutzungsart zu unterscheiden. Ein Teil der benötigten Fläche bleibt über den gesamten Zeitraum des Baus und des Betriebs der Windenergieanlage baumfrei. Diese dauerhaft baumfreie Fläche kann zusätzlich in eine komplett versiegelte Fläche, auf welcher das Fundament der Windenergieanlage steht, und in eine teilversiegelte Fläche, beispielsweise für Zuwegungen, differenziert werden. Durchschnittlich wird für eine Windenergieanlage eine dauerhaft baumfreie Fläche von ca. 1 ha benötigt. Weiterhin wird für die Arbeiten zur Errichtung der Anlagen eine Fläche in ähnlichem Umfang genutzt, die lediglich temporär baumfrei ist. Diese Flächen werden direkt nach Abschluss der Bauphase aufgeforstet. Die folgende Abbildung verdeutlicht die unterschiedlichen Anteile an jährlichem Holzeinschlag und Aufforstung im Herrenberger Stadtwald sowie den benötigten Holzeinschlag für sieben Windenergieanlagen.