Im Zuständigkeitsbereich des Servicebüro Bauen in der Funktion als untere Baurechtsbehörde gibt es verschiedene Arten von Teilungen. Für die Aufteilung eines Gebäudes mit mehreren Nutzungseinheiten im Grundbuch benötigen Sie eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung. Die Aufteilung von Grundstücken muss nach der Vermessung und vor dem Eintrag im Grundbuch bei der unteren Baurechtsbehörde angezeigt werden.
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- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Anzeige Grundstücksteilung § 8 LBO