Der Digitale Bauantrag

WICHTIGE HINWEISE:

  • BAUANTRAG ONLINE einreichen 
    Seit 01. Januar 2025 ist das Einreichen von Bauanträgen ausschließlich und damit nur noch in digitaler Form über die vom Baurechtsamt Herrenberg zur Verfügung gestellte Plattform zulässig. Bauanträge in Papierform können somit aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ab dem 01. Januar 2025 nicht mehr entgegen genommen werden.
    Seit 09. September 2026 ist Herrenberg an das virtuelle Bauamt (ViBa) angebunden, bitte reichen Sie daher zukünftig ausschließlich über das ViBa ein:
    bw.digitalebaugenehmigung.de/herrenberg/

  • GENEHMIGUNGSFIKTION im vereinfachten Verfahren ab 28.06.2025
    Weitergehende Informationen:
    Info_zur_Genehmigungsfiktion.pdf

Vor dem Baubeginn: Brauche ich überhaupt eine Genehmigung? Und wenn ja, dann welche?

Schon im Vorfeld Ihres Bauvorhabens beraten wir Sie zu Ihren Fragen. Wir klären zum Beispiel gemeinsam mit Ihnen, ob es sich um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben nach den Paragrafen 49 und folgende der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) handelt. Diese Abklärung sollte unbedingt rechtzeitig vorab erfolgen, denn Bauen ohne erforderliche Baugenehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Strafe nach sich ziehen.

Je nach Art Ihres Bauvorhabens gelten die folgenden Verfahrensarten.

Für gezielte Fragen im Vorfeld


Konkrete Einzelfragen zu einem Vorhaben können bei Bedarf im Vorfeld rechtsverbindlich durch einen Bauvorbescheid geklärt werden.

Faltblatt Bauvorbescheid (PDF)

Das klassische Verfahren bei Genehmigungspflicht


Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist ein Antrag auf Baugenehmigung zu stellen. Erst nach Erteilung einer förmlichen Baugenehmigung und der Erteilung einer Baufreigabe (Roter Punkt) darf mit der Realisierung des Bauvorhabens begonnen werden.


Faltblatt Baugenehmigungsverfahren (PDF)

AAB-Antrag


Bei verfahrensfreien Vorhaben entsprechend dem Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO oder im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gemäß § 52 LBO müssen Abweichungen gegen einzelne Vorschriften des öffentlichen Baurechts vor dem Baubeginn beantragt und genehmigt werden.

Faltblatt Abweichung, Ausnahme, Befreiung (PDF)

Vereinfachungen in der LBO für bestimmte Fälle


Neben dem Kenntnisgabeverfahren und dem klassischen Baugenehmigungsverfahren gibt es nach der LBO auch ein im Prüfungsumfang reduziertes Verfahren, das sogenannte vereinfachte Genehmigungsverfahren.

Faltblatt vereinfachtes Verfahren (PDF)

Darüber hinaus finden sich in der LBO auch eine ganze Reihe von baurechtlich verfahrensfrei zulässigen Vorhaben, bei denen die vorherige Kontrolle durch die untere Baurechtsbehörde entfällt.

Faltblatt verfahrensfreie Vorhaben (PDF)


Ab dem 28.06.2025 gilt die reformierte LBO und somit auch die Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren. Weitergehende Informationen zur Genehmigungsfiktion entnehmen Sie dem nachfolgenden Dokument

Info_zur_Genehmigungsfiktion.pdf

Verantwortung liegt beim Bauherrn


Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen unbedingt vollständig ein, denn das Nachreichen einzelner Unterlagen ist hier verfahrenstechnisch leider nicht möglich.

Faltblatt Kenntnisgabeverfahren (PDF)

Regeln für Stückle, Acker und Garten


Immer wieder tauchen Fragen zum Bauen im sogenannten Außenbereich auf, also etwa zu landwirtschaftlichen Grundstücken oder Gartengrundstücken außerhalb der Ortsbebauung. In diesem sensiblen Bereich sind strenge baurechtliche und naturschutzrechtliche Vorschriften zu beachten. Das Servicebüro bauen berät dazu gerne im Einzelfall.

Barrierearm Wohnen


Zu den Themen Barrierefreiheit und barrierearmes Wohnen halten diese Seiten weiterführende Informationen bereit

Informationen zu Wohnanlagen, zu den Themen Bauen, Umbauen, Dämmen, Sanieren sowie eine Liste der Altenpflegeheime im Landkreis Böblingen
www.lrabb.de

Informationen rund um das barrierefreie, behindertengerechte Planen, Bauen und Wohnen
www.nullbarriere.de