Baulasten sind öffentlich-rechtlich gesicherte Rechte (Belastungen) auf einem Grundstück, welche nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis eingetragen werden. Wer ein Grundstück kaufen oder bebauen möchte, sollte daher nicht nur in das Grundbuch, sondern auch in das Baulastenverzeichnis beim Servicebüro Bauen Einsicht nehmen. Das kann elektronisch beantragt werden.
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Eine Baulast kann gelöscht werden, wenn kein öffentlich-rechtliches Interesse mehr besteht oder der vorhandene Grund für die Baulast (beispielsweise Abbruch) nicht mehr gegeben ist.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
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Löschung einer Baulast
Eine Baulast kann gelöscht werden, wenn kein öffentlich-rechtliches Interesse mehr besteht oder der vorhandene Grund für die Baulast (beispielsweise Abbruch) nicht mehr gegeben ist.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Antrag auf Löschung einer Baulast