Bebauungsplan einsehen
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen
- zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
- zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
- zur zulässigen Bauweise und den überbaubaren Grundstücksflächen.
Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.
In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.
Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.
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Sachbearbeitung Servicebüro Bauen
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet
keine
NEU:
Die Bebauungspläne für den Bereich Herrenberg (inkl. Ortsteile) können nun online über das „HerrenbergGIS“ eingesehen werden:
www.geonline-gis.de/portale/herrenberg.htm
Sie können den Bebauungsplan beim Servicebüro Bauen persönlich einsehen oder diesen per E-Mail (servicebuerobauen(at)herrenberg.de) anfordern. Hierzu ist entweder die Angabe der Adresse oder der Flurstücksnummer samt Gemarkung erforderlich.
Die Daten der Stadt Herrenberg stehen nun in der GDI-BW zur Verfügung. Für den Abruf der Daten ist eine zusätzlicher Software erforderlich, somit ist die Bereitstellungspflicht der Stadt erfüllt.
Abrufbar sind die Daten auch über das Geoportal des Landes (https://www.geoportal-bw.de/#/). Hier kann auch eine Karte für die eigene Webseite oder ein Link generiert werden. Durch die Umstellung auf die neue Version gibt es hier aktuell noch Probleme.
keine
keine
| Kopien, Auszüge oder Scan aus dem Bebauungsplan DIN A3 und DIN A4, je Seite | 15 Euro |
| Kopien, Auszüge oder Scan aus dem Textteil oder der Begründung zum Bebauungsplan je DIN A4 Seite | 1 Euro |
| Digitale Daten aus dem Bebauungsplan | 10 Euro |
Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Großen Kreisstadt Herrenberg vom 22.03.2016, in der zuletzt geänderten Fassung vom 28.01.2025, in Kraft getreten am 01.02.2025.
Die Einsicht über das HerrenbergGIS ist die kostenfreie Alternative.
keine
keine
- § 10 Absatz 3 Satz 2 BauGB Einsicht in den Bebauungsplan
- § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 10a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet