Auf dieser Seite stellen wir Ihnen wichtige Informationen, Unterstützungsmöglichkeiten und weitergehende Links für betroffene Unternehmen zusammen.
Wir versuchen, die Seite fortlaufend zu aktualisieren, wegen der dynamischen Lage können wir aber weder Gewähr für Vollständigkeit noch für Aktualität übernehmen.
Aktuell: Hilfsaktion für örtliche Betriebe
Finanzielles
"Soforthilfe 2"
Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst den Förderzeitrum Oktober bis Dezember 2020, die Antragsfrist endet am 31.01.2021. Angesprochen sind Unternehmen und Soloselbstständige, die ihren Geschäftsbetrieb ganz, oder zum Großteil einstellen müssen.
Das Land Baden-Württemberg stockt die Überbrückungshilfe zusätzlich auf, da der Bund einen fiktiven Unternehmerlohn ausschließt. Auf diese Weise wird auch Soloselbstständigen mit nur geringen Fixkosten bei der Existenzsicherung geholfen.
Die Antragsstellung erfolgt wie bei der Corona-Soforthilfe über das Land. Anträge können nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer mittels digitalisiertem Verfahren gestellt werden. Partner des Landes ist die L-Bank
Wer bekommt Überbrückungshilfe? Wie bekommt man diese Hilfe und wie hoch ist sie? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in den FAQ vom Bundesministerium für Wirtschaft
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) sowie das Bundesfinanzministerium
(BMF) haben sich darauf verständigt, die bisherige Überbrückungshilfe II über das Jahresende
2020 hinaus zu verlängern und auszuweiten. Die Überbrückungshilfe III finden Sie im nächsten Reiter.
Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung besonders stark betroffen sind. Die Überbrückungshilfe II läuft am 31. Dezember 2020 aus. Sie soll nunmehr bis Juli 2021 verlängert und erweitert werden. Hier wird es gegenüber der Überbrückungshilfe II weitere Verbesserungen geben, beispielsweise bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen. Bei der Höhe sind anstatt von bislang max. 50.000 EUR pro Monat künftig bis zu 200.000 EUR pro Monat Betriebskostenerstattung möglich. Zu den betroffenen Unternehmen sollen explizit auch Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten gehören, wozu beispielsweise auch Jugendherbergen, Pensionen und Konzerthallen zählen.
Neustarthilfe / Besondere Unterstützung für Soloselbständige
Die Überbrückungshilfe III wird erhebliche Verbesserungen insbesondere für Soloselbständige bringen. Betroffene, z. B. aus dem Kunst- und Kulturbereich, sollen künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 EUR für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten können. Dazu wird die bisherige Erstattung von Fixkosten um eine einmalige Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe) ergänzt. Damit können Soloselbstständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III sonst keine Fixkosten geltend machen können, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, einmalig 25 % des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 erhalten. Die Neustarthilfe ist aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Leistungen der Grundsicherung u. ä. anzurechnen. Der Zuschuss soll, wenn die Antragsvoraussetzungen vorliegen, nicht zurückzuzahlen sein.Weitergehende Informationen mit Beispielen sind den Internetseiten des BMWi und des BMF zu entnehmen. Eine Anpassung der FAQ sowie des Antragsportals über die Novemberhilfe hinaus ist erst ab Dezember zu erwarten. Aufgrund der nötigen technischen Programmierungen und der Abstimmungen mit den Ländern und der EU-Kommission, können die Anträge einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr 2021 gestellt werden.
Quelle: Deutscher Städtetag
Novemberhilfe | Dezemberhilfe | Außerordentliche Wirtschaftshilfe
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird.
Die Novemberhilfe wird aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert ("Dezemberhilfe").
Die Novemberhilfe wird über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt gestellt. Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen.
Wer bekommt die Novemberhilfe? Wie bekommt man diese Hilfe und wie hoch ist sie? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in den Seiten und in den FAQ vom Bundesministerium für Wirtschaft
Auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie alle Informationenzum Corona-Schutzschild und zum Konjunkturpaket
Hier geht es zu weiteren Informationen.
Viele konkrete Fragen und Antworten zum aktuellen Corona-Kurzarbeitergeld hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hier zusammengetragen, die IHK Region Stuttgart hier.
Für Anträge, Detailfragen und die Auszahlung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums
Das Formular zur Stundung der Gewerbesteuerzahlungen bei der Stadt Herrenberg finden Sie hier
Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt auf. Verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter stehen zur Verfügung: Informationen sowie Vordrucke und Formulare der Finanzämter Baden-Württemberg finden Sie hier
Finanzamt Böblingen
Tel. 07031 1301
Email poststelle@fa-boeblingen.bwl.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums
Eine Übersicht über die KfW Corona Hilfen finden Sie hier.
Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der KfW,der Bundesregierung und der Kreissparkasse Böblingen
Weitere Informationen zur Sofortbürgschaft finden Sie hier
„Start-ups und kleine Unternehmen waren von den Einschränkungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders betroffen. Mit den wie Eigenkapital wirkenden Hilfen des Mezzanine-Beteiligungsprogramms schaffen wir zusätzliche Möglichkeiten für Unternehmen, die Finanzierung in der Krise sicherzustellen“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Hier finden Sie die Pressemitteilung zum Programmstart und hier weitere Informationen auf den Seiten der L-Bank.
Verschiedene Angebote
Die Beratung erfolgt durch folgende Institutionen:
Vorgesehen sind Ausbildungsprämien und Prämien für Auftrags- oder Verbundausbildungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die Checkliste finden Sie hier
„Damit stärken wir gemeinsam Lieferketten und tragen dazu bei, dass die regionale Wirtschaft die Corona-Pandemie so unbeschadet wie möglich durchsteht.“ (WRS)
Informationen für verschiedene Branchen und Wirtschaftszweige
Zu den Seiten des Kompetenzzentrums Handel
Zahlreiche Informationen stellt der Handelsverband Baden-Württemberg hierbereit.
Wie Einzelhandelsgeschäfte trotz Schließung ihren Laden mittels Virtuellem Rundgang erlebbar machen können, das zeigt das Herrenberger Geschäft "wolle4you Novodomsky's Handarbeiten".
Umfangreiche Informationen und kostenfreie Angebote rund um das Thema Digitalisierung - von Cyber-Sicherheit bei der Einrichtung von mobilen Arbeitsplätzen über digitale Kundenkommunikation bis hin zur Prozessdigitalisierung - erhalten Handwerksbetriebe beim Kompetenzzentrum Digitales Handwerk. Nicht nur aufgrund der aktuellen Situation sind die Information zur Erschließung neuer Geschäftsfelder und der Entwicklung digitaler Services für viele Handwerksbetriebe (überlebens)wichtig. Für angehende Handwerkerinnen und Handwerker bieten sie wichtige Impulse, um sich am Markt zu etablieren.
Zu den Seiten des Kompetenzzentrums Digitales Handwerk
Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe
Durch die Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe können Unternehmen in diesem Wirtschaftszweig, die mindestens 30 Prozent ihres Umsatzes mit einer Tätigkeit im Hotel- oder Gaststättenwesen erwirtschaften, für einen bis zu dreimonatigen Förderzeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 unterstützt werden. Der Zuschuss ist eine Einmalzahlung, die sich an der Betriebsgröße und dem Liquiditätsengpass im Betrieb orientiert. Anträge können bis zum 15. Dezember 2020 gestellt werden.Hier finden Sie alle Informationen rund um die Stabilisierungshilfe.
Hier geht es zu den FAQzur Stabiliserungshilfe.
Vergleich der finanziellen Hilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe
Unterstützung bietet auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband. Mit einer Gegenüberstellung der Hilfen für gastgewerbliche Unternehmen bietet DEHOGA eine Entscheidungshilfe.Stabilisierungsprogramm für den Tourismus
Zusätzlich zu den auf Bundes- und Landesebene bereits auf den Weg gebrachten Soforthilfeprogrammen hat die Landesregierung weitere Maßnahmen zur Stabilisierung und zukunftsfähigen Ausrichtung der Tourismusbranche in Baden-Württemberg beschlossen.Weitere Informationen gibt es hier
„Brückenprogramm Touristik“ unterstützt Tourismusbranche
Das „Brückenprogramm Touristik“ fördert die Vernetzung von Studierenden und Hochschulen mit der Touristikbranche in Baden-Württemberg. Für mindestens 25 Kooperations-Projekte zwischen Hochschulen und Unternehmen aus den Bereichen Tourismus, Hotellerie und Gastronomie stehen eine Million Euro bereit. Hier finden Sie die Pressemitteilung mit weiteren Informationen.Corona-Plattform für den Tourismus
Wichtige Informationen für den Tourismus sind auf der Plattform www.corona-navigator.de sowie auf den Seiten des Deutschen Tourismusverbands Deutschen Tourismusverbands zusammengestellt.- Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat einen Masterplan Kultur veröffentlicht. Der Masterplan fokussiert die notwendigen organisatorischen und finanziellen Schritte und beinhaltet die Aspekte Unterstützungsprogramme – Öffnung mit Augenmaß – Fortführung Dialog | Kulturpolitik für die Zukunft.
- Hier geht es zum Masterplan Kultur.
- Hier finden Sie eine Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten für Kulturschaffende, z.B den Nothilfefonds für Kunst und Kultureinrichtungen.
- Hier finden Sie Informationen zum Rettungspaket "NEUSTART KULTUR".
- Mit dem Innovationsfonds Kunst 2021 unterstützt das Land innovative Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg. Bewerbungen sind bis zum 10. Januar 2021 möglich. Hierfinden Sie die Pressemitteilung und hier die Ausschreibung zum Innovationsfonds Kunst.
- Informationen und Angebote auf Länderebene, die die Folgen der Corona-Krise abfangen können, sind auf der Seite des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes zu finden. Die Hilfsprogramme und -maßnahmen der Länder für die Kultur- und Kreativwirtschaft können zusätzlich zu den Bundeshilfen in Anspruch genommen werden.
- Die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) informiert auf ihrer Website über Unterstützungsmöglichkeiten für die Filmbranche. Außerdem hat die MFG eine Corona-Beratungshotline für Kreativschaffende eingerichtet. Montag bis Freitag sind unter der Nummer 0711 90715-413 von 10 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr Experten erreichbar, die aktuelle Fragen rund um Unterstützungsleistungen während der Corona-Krise beantworten.
Mit „Das Land hilft“ wird eine Plattform ins Leben gerufen, die Arbeitssuchende, Freiwillige und hilfsbereite Menschen mit der Landwirtschaft zusammenbringt. Den Link zur Plattform finden Sie hier
Weitere Infos zum Corona Paket der Bundesregierung mit wichtigen Hilfen für die Land- und Ernährungswirtschaft finden sie hier
Selbständige Tätigkeit
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsportal zum Infektionsschutzgesetz
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) empfiehlt, bei aktuellen Problemen oder Stornierungen, mit Geschäftspartnern über einen fairen Ausgleich für beide Seiten zu sprechen und sich im Zweifel von Rechtsanwälten und Steuerberatern beraten zu lassen. Selbst bei Lieferausfällen im internationalen Handel können sich die Rechtsfolgen von vermeintlich oder auch tatsächlich höherer Gewalt stark unterscheiden – je nachdem, ob die Verträge nach deutschem oder angelsächsischen Recht geschlossen worden sind.
Die Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“ wird zum Schutz vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie unter dem Förderprogramm "Start-up BW Pro-Tect" ausgeweitet.
Mehr Infos zu Start-up BW Pro-Tect finden Sie auf www.startupbw.de
Sofern passend, können Start-ups auch alle Unterstützungsmaßnahmen des Bundes beantragen.
Hier finden Sie weitere Hilfsprogramme für Start-ups.
- Weitere Infos zur finanziellen Hilfe zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie finden Sie hier
- Der VGSD hat hier die wichtigsten Links für Selbständige zum Thema Corona zusammengestellt.
- Auf "Jimdo Blog für Unternehmer" sind Corona-Hilfen für Freiberufler, Selbständige und kleine unternehmen zusammengefasst. Zur Seite gelangen Sie hier
Informationen verschiedener Institutionen und Anlaufstellen
Die KfW-Produkte sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen.
Eine Übersicht finden Sie hier
Zur Auflistung geht es hier
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gäu.Werkstatt.