Datenblatt

Liebe Gremiumsmitglieder,

zur Erfassung Ihrer Daten haben wir dieses Online-Formular vorbereitet. Bitte füllen Sie das Formular möglichst zeitnah aus. Vielen Dank!

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Team Geschäftsstelle Gemeinderat
Tom Michael und Laura Neuffer

Persönliche Angaben

Adresse

Telefon und E-Mail

Kontodaten

Annahme des Ehrenamtes

Nehmen Sie die Wahl an?
Sollten Sie Ablehnungsgründe nach § 16 oder Hinderungsgründe nach § 29 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg geltend machen, teilen Sie uns dies bitte hier mit. Die §§ 16 und 29 GemO finden Sie oben rechts auf dieser Internetseite.

Nutzung des Rats-Info-Systems

Für die Teilnahme am digitalen Sitzungsdienst
* Auszug aus der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit: 4) Die Mitglieder des Gemeinderates und Ortschaftsrates, die für die Teilnahme am digitalen Sitzungsdienst keine städtischen Geräte gestellt bekommen oder diese nicht in Anspruch nehmen, erhalten folgende pauschale Entschädigungen für ihre damit verbundenen Auslagen und Aufwendungen: a) Stadträtinnen und Stadträte von 10 EUR + 7,50 EUR (Datennutzung) je Monat. b) Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte von 5 EUR je Sitzung

Foto

maximale Dateigröße: 2 MB
Bitte achten Sie auf eine gute Qualität (ca. 1.500 x 2.000 px).

Veröffentlichung personenbezogener Daten

Ich bin einverstanden, dass in Veröffentlichungen und auf der städtischen Homepage (www.herrenberg.de) Folgendes wiedergegeben wird:

Persönliche Hinweise für den Sitzungsdienst

Erklärung

WLAN Nutzung

Private Nutzung des dienstlichen Gerätes (nur Gemeinderat)

Ich beantrage die private Nutzung meines dienstlichen Tablets, gem. Ziffer 6 der „Nutzungsbedingungen für die digitale Bereitstellung der Sitzungsunterlagen“ und verpflichte mich zu deren Einhaltung. Für die private Nutzung fallen pauschal Kosten in Höhe von 3,75 Euro pro Monat bzw. 45,00 Euro pro Jahr an.  Ich bin damit einverstanden, dass diese Jahresgebühr bei der Auszahlung der Aufwandsentschädigung des 3. Quartales zum Abzug gebracht wird.

Privatnutzung*
Sollte keine Auswahl getroffen werden, ist die private Nutzung nicht beantragt!

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