Im Gebiet „Gartenäcker“ in Gültstein entsteht eine Wohnbaufläche.
Im September 2022 hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gartenäcker“ gefasst. Mit der amtlichen Bekanntmachung vom 24. November 2022 traten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in Kraft.
Die entsprechenden Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt einsehbar. Das Umlegungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen.
In der gesetzlich ermöglichten Jahresfrist nach Bekanntmachung des Bebauungsplans wurden Rechtsmittel gegen die Wirksamkeit des Bebauungsplans eingelegt (Normenkontrollantrag). Das darauf hin durchgeführte Gerichtsverfahren hat ergeben, dass der Bebauungsplan seine Rechtskraft verloren hat.
Die Stadt Herrenberg hält nach wie vor an der städtebaulichen Zielsetzung zur Schaffung eines Baugebiets in Gültstein fest.
Es wurde ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs.4 Baugesetzbuch zur Heilung des Bebauungsplanes (sogenanntes Heilungsverfahren) eingeleitet.
Der Gemeinderat hat am 21. April 2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Gartenäcker und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften 'Gartenäcker' gebilligt und die (erneute) Veröffentlichung im Internet beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf lag in der Zeit vom 24. April bis 26. Mai 2026 öffentlich aus. In diesem Zeitraum konnten Stellungnahmen abgegeben werden. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen hat stattgefunden.
Der Gemeinderat der Stadt Herrenberg hat am 28. Juli 2026 in öffentlicher Sitzung einstimmig über die im Laufe der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2, 4a Abs. 3BauGB (Baugesetzbuch) im ergänzenden Verfahren n. § 214 Abs. 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen abwägend beraten und den Bebauungsplan sowie die für seinen Geltungsbereich zu erlassenden örtlichen Bauvorschriften „Gartenäcker“ in Herrenberg-Gültstein nach § 10 Abs. 1 BauGB jeweils (erneut) als Satzung und deren rückwirkendes Inkrafttreten n. § 214 Abs. 4 BauGB zum 24.11.2022 beschlossen.
Nach der Öffentlichen Bekanntmachung am 6. August 2026 sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften rückwirkend zum 24. November 2022 in Kraft getreten.
Bewerbungen für städtische Bauplätze sind bislang noch nicht möglich. Es gibt allerdings eine Vormerkliste beim Amt für Stadtentwicklung, in die sich Interessenten unverbindlich aufnehmen lassen können. Eine E-Mail an stadtentwicklung(at)herrenberg.de mit den persönlichen Kontaktdaten ist ausreichend.
Sobald die Vermarktung der kommunalen Wohnbaugrundstücke beginnt, erfolgt eine entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt Herrenberg.