Hierdurch sollen bisher bestehende Nebengebäude im bebauten Ortsteil Oberjesingen einer anderen Nutzung, insbesondere der Wohnnutzung, zugeführt werden. Damit wird das Ziel der Förderung der Innenentwicklung verfolgt. Indem Schuppenflächen in der Nähe von Streuobstwiesen zur Verfügung gestellt werden, soll als weiteres wichtiges Ziel des Bebauungsplanes die Pflege von Streuobstwiesen erleichtert werden.
Das Plangebiet umfasst ca. 1,1 Hektor und befindet sich im unbeplanten Außenbereich.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist notwendig, um daraus einen Bebauungsplan entwickeln zu können. Das Bebauungsplanverfahren erfolgt parallel zum Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan. In seiner öffentlichen Sitzung am 22. Oktober 2019 hat der Gemeinderat der Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt. Anstelle der bisher dargestellten Fläche für Landwirtschaft soll eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung ‚Landwirtschaftliche Geräteschuppen dargestellt werden. Dieser Änderung des Flächennutzungsplans ‚Schuppengebiet Brügele‘ hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Herrenberg, Deckenpfronn und Nufringen am 21. November 2019 zugestimmt (DS 2019-165). Parallel dazu hat der Gemeinderat am 22. Oktober 2019 beschlossen, für ein Schuppengebiet im Gewann Brügele einen Bebauungsplan aufzustellen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit von Montag, 9. Dezember 2019 bis einschließlich Freitag, 24. Januar 2020 (DS 2019-162).
In einem weiteren Schritt folgt nun die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 beschlossen. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Auslegung erfolgt in der Zeit von Montag, 1. Februar 2021 bis einschließlich Freitag, 5. März 2021 (DS 2020-174 und DS 2020-174-A).