Das Plangebiet umfasst ca. 1,17 Hektar und befindet sich im unbeplanten Außenbereich.
Das Bebauungsplanverfahren erfolgt parallel zum Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan.
Der Gemeinderat hat am 22. Oktober 2019 beschlossen, für das Schuppengebiet im Gewann Brügele den Bebauungsplan aufzustellen (DS 2019-162). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 9. Dezember 2019 bis einschließlich 24. Januar 2020.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung lag der Entwurf des Bebauungsplans 'Schuppengebiet Brügele' vom 1. Februar 2021 bis einschließlich 5. März 2021 (DS 2020-174 und DS 2020-174 A) bei der Stadtverwaltung Herrenberg aus. Im selben Zeitraum wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖBs) beteiligt.
Nach der Offenlage fand die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen statt. Die Stellungsnahmen wurden zur Kenntnis genommen und Anregungen aufgenommen.
Nach Beratung im Ortschaftsrat Oberjesingen am 5. Mai 2021 wurde der Bebauungsplan am 18. Mai 2021 im Gemeinderat als Satzung beschlossen. Am 20. Mai wurde der Satzungsbeschluss bekannt gegeben und gleichzeitig trat der Bebauungsplan in Kraft.