Das von der Kirchengemeinde verkaufte Flurstück soll für eine zukünftige Wohnnutzung und die Bebauung weiterer Wohngebäude geteilt werden. Auf einem Teil wird der neue Eigentümer das alte, ortsbildprägende Schulhaus erhalten, sanieren und darin Wohnungen erstellen. Auf dem anderen Teil soll weitere Wohnbebauung entstehen.
Mit Grundsatzbeschluss (DS 2019-185) hat der Gemeinderat der Wohnbauentwicklung an dieser Stelle zugestimmt. Da der rechtskräftige Bebauungsplan ‚Weinbergäcker-Schönhut‘ aus dem Jahr 1974 für den Geltungsbereich, der zusätzlich auch einen Straßenraum miteinschließt, eine Fläche für den Gemeinbedarf festsetzt, ist eine Wohnbauentwicklung an dieser Stelle nicht möglich. Durch die jetzt vorgelegte Planung wurde verbindliches Planungsrecht geschaffen. Die Festsetzungen stellen außerdem sicher, dass sich die zukünftige Bebauung in das umgebende Ortsbild einfügt.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung lag der Entwurf des Bebauungsplans ‚Weinbergäcker-Schönhut, 4. Änderung' vom 14. August 2020 bis einschließlich 25. September 2020 bei der Stadtverwaltung Herrenberg aus.
Nach der Offenlage fand die Abwägung der eingegangenen Stellungsnahmen der TÖB statt. Anregungen und Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und Anregungen aufgenommen. EIn Gutachten zur Deckschichtkartierung wurde wegen der Lages des Bebauungsplans in der Wasserschutzzone IIIA notwendig. Der Genehmigungsbescheid und der Bescheid zur Befreiung unter Auflagen dazu liegen vor.
Nach Beratung im Ortschaftsrat Haslach am 16. November wurde der Bebauungsplan am 17. November 2020 im Gemeinderat als Satzung beschlossen.