Mit diesem Verfahren der kleinteiligen, offenen Konzeptvergabe geht die Stadt in Herrenberg einen neuen Weg. Damit im Aischbach-Areal ein lebendiges und vielfältiges Quartier für alle Bevölkerungsgruppen entstehen kann, sind professionelle und zivilgesellschaftliche Agierende aufgerufen, sich am Verfahren zu beteiligen und ihr persönliches Bewerbungskonzept einzureichen.
In einem ersten Schritt wurde zur Vorbereitung der Entwicklung des Areals im Juli 2020 eine städtebauliche Mehrfachbeauftragung ausgelobt. Ein robuster städtebaulicher Entwurf sollte entstehen, der die Realisierung eines kleinteiligen und dichten Quartiers ermöglicht und ein Angebot für unterschiedliche Bewohnergruppen in verschiedenen Wohnformen mit Geschosswohnungsbauten und Stadthäuser schafft, die von unterschiedlichen Agierenden – Bauträgern, gemeinwohlorientiere Investoren, Baugemeinschaften und Einzelbauherren – geplant und realisiert werden. Unter Berücksichtigung der Aspekte eines ökologischen und kostensparenden Bauens sollen eine individuelle Bebauung ermöglicht und Vielfalt erzeugt werden.
Aus der Mehrfachbeauftragung ging bei der Jurysitzung im Oktober 2020 die Arbeitsgemeinschaft der Planungsbüros pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH und g2- Landschaftsarchitekten PartGmbB aus Stuttgart als Sieger hervor. Der Siegerentwurf liegt nun der städtebaulichen Planung für das Areal Aischbachstraße zugrunde, und die Arbeitsgemeinschaft wurde mit der Erarbeitung des Rahmenplans beauftragt. Gemäß den Anregungen des Beurteilungsgremiums erfolgte die Überarbeitung des Wettbewerbsbeitrags in einem rund halbjährigen Prozess unter der Begleitung der Projektentwickler Matthias Gütschow und Thomas Gauggel aus Tübingen. Entstanden ist ein sehr detaillierter Rahmenplan, der die Belange der offenen, kleinteiligen Konzeptvergabe berücksichtigt und in der Sitzung des Gemeinderats am 26. Oktober 2021 beschlossen wurde. Der Rahmenplan bildet die Grundlage für das nachfolgende Bauleitplanverfahren, das im Juni 2021 mit der Erarbeitung des Vorentwurfs des Bebauungsplans begonnen wurde. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die baurechtliche Voraussetzung für die Entwicklung des Areal Aischbachstraße geschaffen werden. Vom 4. März bis 5. April 2022 fand dazu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Der Satzungsbeschluss wird im ersten Halbjahr 2023 erwartet.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren bereitet die Verwaltung derzeit gemeinsam mit den Projektentwicklern Matthias Gütschow und Thomas Gauggel das Vergabeverfahren zur Vermarktung der Grundstücke vor, damit die Vermarktung direkt mit dem Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im Sommer 2023 starten kann.
Die Rahmenbedingungen sowie die Kriterien für das Vergabeverfahren wurden im Rahmen der nichtöffentlichen Klausurtagung des Gemeinderats im April 2021 behandelt. Die Grundstücke werden nach Bebauungs- und Nutzungskonzept zum Festpreis vergeben, die Grundstücksgrößen richten sich nach dem Bedarf der einzelnen Projekte. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach den übergeordneten Fragestellungen „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Areal Aischbachstraße?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Stadt Herrenberg?“ sowie nach baulichen und sozialen Kriterien. Besondere Gestaltung, ökologische und klimagerechte Bauweise, Wohnen für Ältere, Wohnen für Familien, Eigentum für Schwellenhaushalte, preisreduzierter und geförderter Mietwohnraum, Projekte mit geringem Wohnflächenverbrauch, Kombination von Arbeiten und Wohnen, Nutzungen mit Ausstrahlung in den öffentlichen Raum, Keinteiligkeit u.a. sind Aspekte, welche die unterschiedlichen Akteure durch ihre Bewerbungen einbringen werden, gleichberechtigt nebeneinander stehen und zur Nutzungsmischung im Quartier beitragen. Neben den Festsetzungen im Bebauungsplans und den definierten Mindestanforderungen steht es den Bewerbern insofern frei, welche Schwerpunkte sie zusätzlich setzen wollen. Diese Vielzahl an Konzepten bilden die Grundlage für das Auswahlverfahren. Erfahrungsgemäß gelingt es im Zusammenspiel der einzelnen Projekte schlussendlich alle Entwicklungsziele im Quartier abzubilden.
Bei der offenen kleinteiligen Konzeptvergabe hat sich das sog. Anker- / Anliegerverfahren bewährt, damit die verschiedenen Akteure Schnittstellen, wie z.B. das Themen Parken, gemeinsam lösen können. Bei dieser Art des Verfahrens wird innerhalb eines Baufelds zwischen Anker- und Anliegerprojekt unterschieden, d.h. das Ankerprojekt erhält früher als die restlichen Projekte die Reservierung für das Grundstück und übernimmt die Steuerung der zentralen Aufgaben im Baufeld. Die räumlichen, technischen, juristischen und wirtschaftlichen Querschnittsaufgaben werden vom Ankerprojekt in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung konzipiert. Diese Ankerkonzeption bildet die Grundlage für die Anliegerprojekte und wird zusammen mit den Anliegern zur einer Grundlagenvereinbarung fortgeschrieben.
Ab Herbst 2022 wird es voraussichtlich erste Informationsveranstaltungen für die verschiedenen Agierenden bei der offenen, kleinteiligen Konzeptvergabe geben, z.B. für Interessierte an Baugemeinschaften, Bauträger sowie Banken und Notare. Im Sommer 2023 wird mit dem Vermarktungsauftakt für den ersten Bauabschnitt gerechnet, der im Frühjahr 2024 in die Vorstellung der Ankerkonzeption mündet.
Über alle Schritte wird die Verwaltung die Öffentlichkeit jeweils rechtzeitig informieren.
Sollten Sie Interesse am Aischbach-Areal haben, wenden Sie sich bitte an stadtentwicklung@herrenberg.de. Wir nehmen Sie gerne in unsere Interessentenliste auf. Senden Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten.