Die Entwicklung des Areals Aischbachstraße als kleinteiliges, dichtes und urbanes Wohnquartier ist Teil des ‚Fahrplans Innenstadt‘ und folgt dem 12-Punkte Programm der Grundstücks- und Wohnungsbaupolitischen Strategie bei der Vergabe von Wohnungsbaugrundstücken für verdichtete Wohnformen nach Konzeptqualität.
Mit diesem Verfahren der kleinteiligen offenen Konzeptvergabe geht die Stadt in Herrenberg einen neuen Weg. Professionelle und zivilgesellschaftliche Agierende sind aufgerufen, sich am Verfahren zu beteiligen und ihr persönliches Bewerbungskonzept einzureichen.
Im Juli 2020 wurde in einem ersten Schritt eine städtebauliche Mehrfachbeauftragung ausgelobt mit dem Ziel, einen robusten städtebaulichen Entwurf zu erhalten, der die Realisierung eines kleinteiligen und dichten Quartiers ermöglicht und ein Angebot für unterschiedliche Bewohnergruppen in verschiedenen Wohnformen schafft. Unter Berücksichtigung der Aspekte eines ökologischen und kostensparenden Bauens sollen eine individuelle Bebauung ermöglicht und Vielfalt erzeugt werden.
Aus der Mehrfachbeauftragung ging bei der Jurysitzung im Oktober 2020 die Arbeitsgemeinschaft der Planungsbüros pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH und g2- Landschaftsarchitekten PartG mbB aus Stuttgart als Sieger hervor, die in einem weiteren Schritt den Rahmenplan erarbeitete. Der Rahmenplan, der die Belange der offenen, kleinteiligen Konzeptvergabe berücksichtigt, wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 26. Oktober 2021 beschlossen und bildet die Grundlage für das nachfolgende Bauleitplanverfahren.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll Baurecht geschaffen werden für ein urbanes Gebiet mit rund 10.500 qm Wohn- und Gewerbefläche (voraussichtlich insgesamt ca. 115 Einheiten für Wohnen und öffentlichkeitswirksame Nutzungen) die Realisierung eines „Quartiershubs“ und eines rund 1,2 ha großen Stadtparks. Außerdem liegt die bestehende Kindertagesstätte im Bereich des Bebauungsplans.
Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig an der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Die frühzeitige Beteiligung fand vom 4. März 2022 bis einschließlich 5. April 2022 statt. In dieser Zeit konnten Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans abgegeben werden.
Der Gemeinderat hat am 30. Juni 2026 dem Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt. Der Entwurf wurde für die Dauer eines Monats bis zum 18. September 2026 im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die Behörden sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Abgabe von Stellungnahmen zum Planentwurf gebeten. Im nächsten Schritt erfolgt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird der Flächennutzungsplan geändert. Dieser stellt aktuell für das Areal Aischbachstraße noch eine Grünfläche für Sportzwecke dar. Im Bereich des urbanen Gebiets soll eine gemischte Baufläche ausgewiesen werden. Für die Änderungen des Flächennutzungsplans siehe Projekt ‚Aischbachstraße – 39. Änd. FNP Aischbachstraße – 40. Änd. FNP Grasiger Weg‘.
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans wird im vierten Quartal 2026 erwartet. Zeitgleich wird der Flächennutzungsplan in zwei Bereichen zugunsten der Entwicklung des Areals Aischbachstraße angepasst.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren bereitet die Verwaltung gemeinsam mit den Projektentwicklern Matthias Gütschow und Thomas Gauggel aus Tübingen das Vergabeverfahren zur Vermarktung der Grundstücke vor, damit diese direkt mit dem Abschluss des Bebauungsplanverfahrens starten kann.
Vor Beginn des Vergabeverfahrens werden die Rahmenbedingungen zur Konzeptvergabe veröffentlicht. Die Grundstücke werden nach Bebauungs- und Nutzungskonzept zum Festpreis vergeben, die Grundstücksgrößen richten sich nach dem Bedarf der einzelnen Projekte. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach den übergeordneten Fragestellungen „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Areal Aischbachstraße?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Stadt Herrenberg?“ sowie nach baulichen und sozialen Kriterien.
Besondere Gestaltung, ökologische und klimagerechte Bauweise, Wohnen für Ältere, Wohnen für Familien, Eigentum für Schwellenhaushalte, preisreduzierter und geförderter Mietwohnraum, Projekte mit geringem Wohnflächenverbrauch, Kombination von Arbeiten und Wohnen, Nutzungen mit Ausstrahlung in den öffentlichen Raum, Kleinteiligkeit u.a. sind Aspekte, die bei den Konzepten unterschiedlicher Akteure beurteilt werden und zur Nutzungsmischung im Quartier beitragen sollen. Diese Konzepte bilden die Grundlage für das Auswahlverfahren.
Bei der offenen kleinteiligen Konzeptvergabe hat sich das sog. Anker- / Anliegerverfahren bewährt, damit die verschiedenen Akteure Schnittstellen wie z.B. das Thema Parken, gemeinsam lösen können. Innerhalb eines Baufelds erhält das Ankerprojekt früher als die restlichen Projekte (Anliegerprojekte) die Reservierung für das Grundstück und übernimmt die Steuerung der zentralen Aufgaben im Baufeld.
Noch vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans wird es eine erste öffentliche Informationsveranstaltung für die verschiedenen Akteure bei der offenen, kleinteiligen Konzeptvergabe geben, zum Beispiel für Interessierte an Baugemeinschaften, Bauträger sowie Banken und Notare.
Unmittelbar nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens erfolgt der Beginn des Vergabeverfahrens der Grundstücke, das wiederum durch weitere öffentliche Informationsveranstaltungen begleitet wird.
Während des Verfahrensschritts der Konzeptvergabe stehen die beauftragten Projektentwickler Matthias Gütschow und Thomas Gauggel wie auch die Ansprechpartner aus der Stadtverwaltung für alle Fragen zur Verfügung.
Sollten Sie Interesse am Aischbach-Areal haben, wenden Sie sich bitte an stadtentwicklung(at)herrenberg.de. Wir nehmen Sie gerne in unsere Interessentenliste auf. Senden Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten.