Lärmaktionsplanung, Stufe 1-3
Die erste Stufe der Lärmaktionsplanung wurde im Jahr 2009 vom Gemeinderat beschlossen (DS 2009-054). In dieser Phase wurden ausschließlich die Hauptverkehrsstraßen – die BAB A 81, B 14, B 28 sowie die L1184 – in die Untersuchung einbezogen. Als konkrete Maßnahme wurde die Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen für acht Grundstückseigentümer entlang der B 14 und B 28 umgesetzt. Weitere, allgemeiner formulierte Empfehlungen flossen in nachfolgende Fachplanungen ein – beispielsweise zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots, zur Optimierung der Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Verkehrslenkung.
Im Jahr 2016 stimmte der Gemeinderat der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung zu (DS 2016-117). Die Untersuchungen wurden erweitert und schlossen nun auch Straßen im gesamten Gemeindegebiet mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 5.000 Kraftfahrzeugen pro Tag ein. Im Rahmen des Projekts „Modellstadt Saubere Luft“ konnten verschiedene der dort entwickelten Maßnahmen realisiert werden – unter anderem Temporeduzierungen auf Hauptverkehrsachsen und der Ortsdurchfahrt in Oberjesingen sowie eine optimierte Steuerung der Lichtsignalanlagen im Hauptort.
Die dritte Stufe der Lärmaktionsplanung wurde im Jahr 2020 in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart vorübergehend ausgesetzt. Grund dafür waren umfangreiche Maßnahmen im Zuge des Projekts „Modellstadt Saubere Luft“ sowie die städtebauliche Umgestaltung der Seestraße, die beide erhebliche Auswirkungen auf die Lärmsituation haben und zunächst abgeschlossen werden sollten.
Lärmaktionsplanung, Stufe 4
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 25. Juli 2023 (DS 2023-106) wurde die vierte Stufe der Lärmaktionsplanung erarbeitet. Bereits in einer frühen Phase des Verfahrens hatten Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen.
Basierend auf einer umfassenden Verkehrszählung wurde die Lärmbelastung für alle Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 5.000 Kraftfahrzeugen pro Tag ermittelt. Darauf aufbauend erfolgte eine Analyse der Betroffenheit. Sofern dabei die geltenden Lärmgrenzwerte überschritten wurden, sind gezielte Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bereiche entwickelt worden.
Der Entwurf der Lärmaktionsplanung einschließlich der vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen wurde im Oktober 2025 vom Gemeinderat zur Offenlage beschlossen (DS 2025-132). Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit sind inzwischen abgeschlossen. Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 22. Januar bis zum 18. März 2026 statt und wurde ortsüblich bekannt gemacht. Während dieser Zeit hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Planentwurf und zu den vorgesehenen Maßnahmen abzugeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden anschließend geprüft und gegeneinander sowie untereinander abgewogen.
Der Gemeinderat hat die Lärmaktionsplanung, Stufe 4, in seiner Sitzung am 28. Juli 2026 beschlossen (DS 2026-56a). Mit dem Beschluss liegt die fortgeschriebene Lärmaktionsplanung der Stadt vor und bildet die Grundlage für die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm.