Zeitgemäßen Ansprüchen gerecht zu werden und gleichzeitig den historischen Charme der denkmalgeschützten Altstadt zu bewahren, steht im Mittelpunkt der Überarbeitung der Altstadtsatzung. Die Altstadt soll nutzbar und lebendig bleiben, gleichzeitig soll das historische Stadtbild bewahrt und gepflegt werden. Damit die Altstadtsatzung dieses Ziel weiterhin verfolgen kann, hat der Gemeinderat im Jahr 2020 die Verwaltung beauftragt, die Altstadtsatzung zu überarbeiten und die Inhalte an die heutigen Erfordernisse und Nutzungsansprüche anzupassen.
Die Überarbeitung der Altstadtsatzung, der offizielle Titel lautet Gestaltungssatzung „Altstadt Herrenberg“, hat im Wesentlichen drei große Ziele. Innerhalb der Altstadt sollen die Gestaltungsspielräume für attraktiven Wohnraum erweitert werden. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Erdgeschosszonen, die gestärkt werden sollen. Im Hinblick auf den Klimawandel und dessen Folgen soll die Gestaltungsatzung auch unter Klima- und Energieaspekten überprüft werden.
Seit Juli 2022 kam unter Begleitung des Planungsbüros ‚Internationales Stadtbauatelier (ISA)‘ aus Stuttgart der sogenannte Runde Tisch Innenstadt in mehreren Sitzungen mit verschiedenen Akteuren zusammen. Gemeinsam wurde ein Rahmenkonzept für die Innenstadt erarbeitet, das die verschiedenen Herausforderungen und Entwicklungsperspektiven in der Alt- und Innenstadt in einen gemeinsamen Kontext setzt. Unter anderem wurden Änderungswünsche an die Altstadtsatzung diskutiert. Mehr zum Rahmenkonzept als Grundlage für die zu überarbeitende Altstadtsatzung.
Im Oktober 2023 stimmte der Gemeinderat (Drucksache 2023-168) dem Entwurf der Altstadtsatzung und des Solarkatasters zu und erteilte den Auftrag zu Öffentlichkeitsbeteiligung. Die öffentliche Auslegung fand vom 1. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 statt. Die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen ergab, dass eine erneute Beteiligung nicht notwendig ist. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Sitzung am 14. Mai 2024 den Entwurf der Überarbeitung der Gestaltungssatzung "Altstadt" mit Datum 26. April 2024 als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde am 13. Juni 2024 amtlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat die Satzung in Kraft.