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Errichtung von Windenergieanlagen

Hier erfahren Sie mehr über die Grundlagen und Rahmenbedingungen des Ausbaus von Windenergie in Herrenberg. Es sind nähere Informationen über den Planungs- und Bauprozess sowie den Zeitplan aufgeführt. 

  

 

Meilensteine

Interessenbekundungsverfahren
GR Beschluss zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans - 1. Offenlage
GR-Beschluss | Projektentwickler
GR-Beschluss | Beteiligungskonzept
Umfangreiche Information und Beteiligung
GR Beschluss zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Versand einer schriftlichen Informationsbroschüre
Bürgerinformationsveranstaltung
Bürgerentscheid
GR Beschluss zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans - 2. Offenlage
Satzungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Stuttgart
Verpachtungsentscheidung
Grundlagenarbeit durch den Projektentwickler
Antrag auf Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Ausschreibung nach EEG
Baubeginn der Windenergieanlagen
Inbetriebnahme der Windenergieanlagen

Interessenbekundungsverfahren

Das Interessenbekundungsverfahren (IBV) zum Ausbau von Windkraftanlagen auf städtischen Flächen wurde im Juli 2023 vom Gemeinderat beschlossen. Ziel des IBV ist die Identifikation eines geeigneten Projektentwicklers der die Flächen optimal und nachhaltig beplanen und bebauen kann. Die Flächen des IBV liegen in den von der Region Stuttgart als Vorrangflächen beabsichtigten Gebieten. 

GR-Beschluss IBV.pdf

GR-Beschluss | Projektentwickler

Der Gemeinderat hat die Auswahl des Projektentwicklers Prokon eG im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens beschlossen. 

Pressemitteilung zum GR-Beschluss

Drucksache zur Auswahl des Projektentwicklers und der Beteiligung.pdf

GR-Beschluss | Beteiligungskonzept

Die umfangreiche Information und Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner wird durch das Forum Energiedialog (FED) durchgeführt. Das FED ist ein kostenfreies Angebot des Landes Baden-Württemberg, das Kommunen in der Umsetzung der Energiewende unterstützt. Dabei fungiert es als allparteiliche und moderierende Instanz. 

Weitere Informationen zur Arbeit des Forum Energiedialog finden Sie hier.

Pressemitteilung zum GR-Beschluss

Drucksache zur Auswahl des Projektentwicklers und der Beteiligung.pdf

Umfangreiche Information und Beteiligung

In den Sommermonaten 2024 fand eine umfangreiche Information und Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner statt. Hier wurden diverse, unterschiedliche Formate für die Öffentlichkeit und politische Entscheidungstragende umgesetzt. 

Eine detailliertere Betrachtung der Beteiligung finden Sie hier.

Verpachtungsentscheidung

Voraussichtlich Anfang 2026 wird die Verpachtung der städtischen Forstflächen an den Projektentwickler Prokon eG in die Gremien eingebracht. Zu diesem Zeitpunkt wird entsprechend die Entscheidung gefällt, ob die Verpachtung an Prokon eG mit dem Ziel der Projektierung und des Baus von Windenergieanlagen stattfindet oder nicht. Der Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Herrenberg und der Prokon eG ist eine privatrechtliche Vereinbarung und daher nichtöffentlich.

Grundlagenarbeit durch den Projektentwickler

Sofern ein positiver Beschluss zum Nutzungsvertrag vorliegt, wird der Projektentwickler in eine umfangreiche und kostenintensive Grundlagenarbeit einsteigen. Im diesem Zuge werden alle notwendigen Voruntersuchungen und Gutachten erstellt, die für das Genehmigungsverfahren relevant sind. In diesem Schritt werden auch die Planungen für den Genehmigungsantrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz finalisiert. 

Antrag auf Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz

Nach Abschluss der Grundlagenarbeit durch den Projektentwickler stellt dieser einen Antrag zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Genehmigungsbehörde. Für die Planungen in Herrenberg ist das Landratsamt Böblingen die Genehmigungsbehörde 

Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz finden Sie hier.

Ausschreibung nach EEG

Sobald die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung der Windkraftanlagen vorliegt, kann der Projektentwickler in die Ausschreibung nach EEG einsteigen. 

Weitere Informationen zur Ausschreibung nach EEG finden Sie hier. 

Baubeginn der Windenergieanlagen

Sobald der Zuschlag nach EEG erteilt wurde, kann der Projektentwickler mit den Vorbereitungen und der Durchführung des Baus der Windenergieanlagen starten. 

Inbetriebnahme der Windenergieanlagen

Eine mögliche Inbetriebnahme der Windenergieanlagen soll planmäßig 2031 stattfinden.

GR Beschluss zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Die Drucksache inkl. Anlagen zur Einbringung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens können im Ratsinformationssystem eingesehen werden. 

Versand einer schriftlichen Informationsbroschüre

Um den Bürgerinnen und Bürgern eine umfangreiche Informationsgrundlage zur Abstimmung im Bürgerentscheid darzulegen, wurde im Juni 2025 allen Herrenberger Haushalten eine Informationsbroschüre zugestellt. 

Herrenberg_Windenergie Broschüre_WEB.pdf

Bürgerinformationsveranstaltung

Zusätzlich zur Informationsbroschüre fand am 03.07.25 in der Stadthalle eine öffentliche Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger statt. Neben Statements des Oberbürgermeister, den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens und dem Gemeinderat, konnten diverse Informationsstände besucht werden. Mit einem Informationsstand vor Ort waren etwa der Projektentwickler Prokon eG, das Landratsamt Böblingen als zuständige Genehmigungsbehörde oder der NABU und BUND. 

Bürgerentscheid

Der Bürgerentscheid fand am 13.07.2025 statt. Mit einer Mehrheit von über 59% der abgegebenen, gültigen Stimmen wurde dieser mit "Nein" und somit für die Möglichkeit der Verpachtung von städtischen Waldflächen an den Projektierer entschieden. 

GR Beschluss zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans - 2. Offenlage

Im Rahmen der erneuten Offenlage des Planentwurfs zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans der Region Stuttgart wurde die Stadt Herrenberg als Träger öffentlicher Belange aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben. Als Anlage 1 der Drucksache Nr. 2025-060 wurde diese Stellungnahme durch den Gemeinderat beschlossen und fristgerecht eingereicht. 

Drucksache Nr. 2025-060.pdf

Stellungnahme Stadt Herrenberg - Erneute Offenlage Teilfortschreibung Region Stuttgart Windenergie.pdf

GR Beschluss zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans - 1. Offenlage

Im Rahmen der ersten Offenlage des Planentwurfs zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans der Region Stuttgart wurde die Stadt Herrenberg als Träger öffentlicher Belange aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben. Mittels der Drucksache Nr. 2024-008 inkl. Anlagen wurde diese durch den Gemeinderat beschlossen und fristgerecht eingereicht. 

Satzungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Stuttgart

Die Regionalversammlung hat am 03.12.25 den Satzungsbeschluss zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie in der Region Stuttgart gefasst. Der beschlossene Plan umfasst insgesamt 90 Vorranggebiete, die 1,9 % der Regionsfläche entsprechen. Folglich wurde das gesetzlich vorgegebene Flächenziel von 1,8 % erreicht. Es wurden in räumlicher Nähe zu Herrenberg die Vorranggebiete BB-07 (207,73 ha), BB-08 (11,59 ha) und BB-09 (38,50 ha) beschlossen.

Weitere Informationen sind auf der Projektseite zur Teilfortschreibung Windenergie erhältlich.

Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens wurde der Projektentwickler Prokon eG für die Planung, den Bau und den Betrieb von Windenergieanlagen ausgewählt. Die Prokon Regenerative Energien eG treibt als größte Energiegenossenschaft Deutschlands mit rund 40.000 Mitgliedern den Ausbau erneuerbarer Energien voran. Bereits seit einigen Jahrzehnten errichtet und betreibt die Energiegenossenschaft Windenergieanlagen, die sich mittlerweile auf eine Anzahl von knapp 400 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 800 Megawatt belaufen. 

 

Nachfolgend sind zudem Visualisierungen der gegenwärtig geplanten Windenergieanlagen in Herrenberg und Jettingen zugänglich. Das Video zeigt im sogenannten Digitalen Zwilling, einem 3D-Modell der Stadt Herrenberg, Visualisierungen der momentan geplanten Windenergieanlagen auf Herrenberger und Jettinger Fläche. Die gezeigten Darstellungen sollen einen transparenten Eindruck davon vermitteln, wie sich die geplanten Windenergieanlagen ins Landschaftsbild einfügen könnten. Abgebildet sind sowohl die sieben geplanten Windenergieanlagen auf Herrenberger Flächen, wie auch die angrenzenden fünf intendierten Anlagen in Jettingen. Die Visualisierungen dienen als Orientierung und haben keinen bindenden Charakter. Änderungen in der Planung sind möglich, und das tatsächliche Erscheinungsbild der Windenergieanlagen kann von den gezeigten Darstellungen abweichen.

Kontakt

 Anne Zahn

Seeländerplatz 3
Herrenberg

a.zahn(at)herrenberg.de

Video

Häufige Fragen

Die Nutzung von Windenergie leistet einen spürbaren Beitrag zum Klimaschutz, macht uns unabhängiger von fossilen Energieträgern und unterstützt die Erreichung der Ziele des Klimafahrplans erheblich. Mit den 7 geplanten Windenergieanlagen werden die Ziele des Klimafahrplans für den Bereich Windenergie sogar übertroffen.

Durch den Bau von Windenergieanlagen (WEA) können Einnahmen für den städtischen Haushalt generiert werden. Mit dem Projektentwickler ist eine garantierte jährliche Mindestpacht von über einer viertel Million Euro pro Windenergieanlage vereinbart. Darüber hinaus können mit dem Projekt auch Einnahmen durch Gewerbesteuern und § 6 EEG in den städtischen Haushalt fließen.

Bürgerinnen und Bürger können sich anhand verschiedener Instrumente an Windenergie in Herrenberg beteiligen. Möglich ist zuerst eine allgemeine Beteiligung an der Genossenschaft Prokon eG. Weiterhin kann entweder eine direkte Beteiligung an der Projektgesellschaft Prokon eG erfolgen über den Erwerb von Kommanditanteilen oder es besteht die Möglichkeit des vollständigen Erwerbs und Eigenbetriebs von bis zu 4 Windenergieanlagen.

Der Baubeginn wird erst in einigen Jahren eintreten. Die Inbetriebnahme könnten 2028/2029 erfolgen. Zuvor sind mehrere Schritte notwendig. Bevor mit dem Bau begonnen werden kann, müssen die Voruntersuchungen und Gutachten durchgeführt sowie die Genehmigungsplanung finalisiert werden. Anschließend muss der Genehmigungsantrag beim Landratsamt Böblingen gestellt werden. Ein förmliches Genehmigungsverfahren in Baden-Württemberg dauert im Durchschnitt 32 Monate. Nach Genehmigungserhalt kann das Ausschreibungsverfahren nach EEG beginnen. Nach Vergütungszusage können die Baumaßnahmen eingeleitet werden. 

Nähere Informationen zu Windenergie im Forst finden Sie hier. 

 

Informationen zum Natur- und Artenschutz finden Sie hier. 

Nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand wirkt sich Infraschall nicht auf den Körper und die Gesundheit aus. 

Weitere Erläuterungen zu Schall- und Geräuschimmissionen finden Sie hier.

Informationen zu gesetzlichen und planerischen Grundlagen finden Sie hier. 

Die Stadtverwaltung hat die Projektierung von Windenergieanlagen im Kuppinger und Haslacher Stadtwald vorgesehen, da dieses Gebiet (BB-07) im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans als ein Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen wird. Die Flächenauswahl der Vorranggebiete für Windenergie erfolgt durch den Verband Region Stuttgart. Dieser hat anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs die Regionsfläche hinsichtlich ihrer Eignung für Windenergie untersucht und anhand dieser Eignung Flächen für Vorranggebiete für Windenergie ausgewählt. Kriterien sind beispielsweise die Einhaltung der gesetzlichen Mindestabstände zu Wohngebieten, ausreichende Windhöffigkeit oder der Schutz vor visueller Überlastung. Weitere Informationen zur Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergie sind auf der Projektseite des Verbands Region Stuttgart erhältlich. Im Rahmen eines Waldrundgangs am 23. November 2024 im Spitalwald wurden auch grundsätzliche Informationen zum gesamten Herrenberger Stadtwald dargelegt: in diesem werden laut Forstwirtschaftsplan jährlich ca. 10.500 Festmeter Holz eingeschlagen, eine noch größere Menge wächst jährlich nach. Die für den Bau von Windenergieanlagen zu fällenden Bäume, würden beim jährlichen Einschlag so eingeplant werden, das der Waldbestand insgesamt stabil bleibt.

Seit vielen Monaten führen Gemeinderat, Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft einen intensiven Dialog zum Thema Windenergieanlagen, unter anderem mit mehreren Bürgerinformationsveranstaltungen und einem Bürgerentscheid.

Gegenwärtig befinden sich die Stadt Herrenberg und der Projektentwickler Prokon Regenerative Energien eG in den finalen Vertragsverhandlungen zur Nutzung und Pachtung. Voraussichtlich Anfang 2026 wird der Nutzungsvertrag in die Gremien zur Entscheidung eingebracht.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung umfasst nebem dem Bau und Betrieb auch den Rückbau der Windenergieanlagen. Geregelt werden dabei die Bedingungen des Rückbaus sowie die finanzielle Absicherung hierfür. 

Nach Betriebsende der Windenergieanlagen werden diese vollständig vom Rotorblatt bis zum Fundament demontiert und abtransportiert. Danach werden die beanspruchten Flächen wieder aufgeforstet. Der Rückbau und die Kosten dafür werden durch den Betreiber getragen. Im Rahmen der Genehmigung werden die Kosten für den Rückbau prognostiziert und eine Bankbürgschaft für diese hinterlegt. 

Ein Rückbau erfolgt ansonsten in der Regel erst nach 20 bis 30 Jahren. 

Der erste Schritt zum Bürgerentscheid ist ein Bürgerbegehren. Ein Bürgerbegehren ist ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Mitgestaltung und gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf politische Entscheidungen in ihrer Gemeinde zu nehmen. Können die Initiatoren genug Unterschriften sammeln und diese fristgerecht einreichen, entscheidet der Gemeinderat innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung formell über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Ist dieses zulässig, findet innerhalb von vier Monaten ein Bürgerentscheid statt.

Der Bürgerentscheid zu Windenergie in Herrenberg mit der Fragestellung „Soll die Verpachtung kommunaler Waldflächen, die sich im Eigentum der Stadt Herrenberg befinden, an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?“ fand am 13.07.25 statt und wurde mit einer Mehrheit von über 59% der gültigen Stimmen mit "Nein" und somit für die Möglichkeit zur Verpachtung entschieden.

Weitere Informationen sind auf der Projektseite zum Bürgerentscheid erhältlich. 

Die Kommunale Wärmeplanung der Stadt Herrenberg sieht auch die Nutzung von Windenergie zur Deckung des steigenden Strombedarfs im Verkehrs- und Wärmesektor vor. Maßnahme 3 "Ausbau von Windenergieanlagen" der Kommunalen Wärmeplanung strebt das Ziel der Installation einer Gesamtleistung von 60 MW an. Nach damaligem Planungsstand wären für die Installation von 60 MW 27 Windenergieanlagen benötigt worden, da mit kleineren Anlagen geplant wurde. Heute genutzte, moderne Anlagen weisen eine höhere MW Leistung auf, sodass die momentan geplanten 7 Windenergieanlagen insgesamt eine installierte Leistung von 50,2 MW erreichen. Weitere Anlagen sind folglich nicht in Planung. Die Ziele des Klimafahrplans für den Bereich Windenergie werden sogar übertroffen.

Verschiedene gesetzliche Regelungen bilden die Grundlage für Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen und enthalten zugleich Erleichterungen für diesen Ausbau. Wichtige aktuelle Entwicklungen betreffen insbesondere die nationale Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III), die seit August 2025 in deutsches Recht überführt wurde und neue Verfahrenserleichterungen schafft:

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist Grundlage für die Genehmigung unter anderem von Windenergieanlagen. Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes von Juni 2024 sorgt dafür, dass der Genehmigungsprozess für Windenergieanlagen schneller und einfacher durchgeführt wird. Folgende Neuerungen tragen beispielsweise dazu bei:

  • "Klima" wurde als neues Schutzgut im BImSchG aufgenommen
  • Einführung klarer Fristen und reduzierte Fristverlängerungen
  • Erweiterte Digitalisierung
  • Erörterungstermine entfallen, sofern kein Bedarf durch den Projektentwickler ausgesprochen wird
  • Wegfall einer vorläufigen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Gesamtbeurteilung bei Vorbescheidsverfahren
  • Vereinfachte Verfahren beim Repowering, bspw. durch größere Standortflexibilität oder Änderung des Betreibers
  • Vorzeitiger Baubeginn für Anlagen auf bereits bestehenden Standorte oder Änderungsgenehmigungen

 

Das Bundes-Naturschutzgesetz ist Grundlage für den Natur- und Artenschutz, die im Projektvorhaben und Genehmigungsverfahren beachtet werden muss. Durch die Novelle des BNatSchG gelten seit Inkrafttreten im Februar 2023 folgende Änderungen. 

  • Bundeseinheitliche Liste von kollisionsgefährdeten Brutvogelarten
  • Bundeseinheitliche Definition verbindlicher Nah‑, zentrale Prüf‑ und erweiterte Prüfbereiche für jede Art
  • Populationsschutz statt Individualschutz: Einzelne Vogeltode sind nicht per se rechtswidrig, sofern der Erhaltungszustand der Population nicht beeinträchtigt wird
  • Regelung der Zumutbarkeitsschwelle
  • Der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen liegt nun ausdrücklich im überragenden öffentlichen Interesse. Daher gelten Erleichterungen bei Ausnahmen vom Artenschutz, welche gesetzlich geregelt und an konkrete Bedingungen geknüpft sind.
  • Zahlungen in nationales Artenhilfsprogramm als Ausgleichsmaßnahme möglich
  • Erleichterungen beim Repowering
  • In ausgewiesenen Windenergiegebieten dürfen Anlagen auch in Landschaftsschutzgebieten errichtet werden, sofern sie außerhalb von Natura‑2000‑Gebieten liegen; bis zur Erreichung bundesweiter Flächenziele (z. B. 2 %) gilt diese Regelung vorübergehend auch außerhalb solcher ausgewiesenen Gebiete

 

Die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III, Richtlinie (EU) 2023/2413) wurde im August 2025 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Sie schafft einen neuen Rahmen für beschleunigte Genehmigungsverfahren bei erneuerbaren Energien – insbesondere für Windenergie an Land.

  • Beschleunigungsgebiete für Windenergie: vereinfachte und schnellere Verfahren sind in Beschleunigungsgebieten möglicht; UVP-, FFH- und umfassende Artenschutzprüfungen entfallen oder werden stark reduziert
  • Digitale Verfahren: zentrale elektronische Antragstellung und vollständige digitale Genehmigungsprozesse 
  • Klare Fristen: meist 6 Monate für förmliche und 3 Monate für vereinfachte Verfahren; frühe Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen
  • Überragendes öffentliches Interesse des Ausbaus von erneuerbaren Energien wurde bestätigt
  • Erleichtertes Repowering: weniger Prüfaufwand und mehr Flexibilität bei Standorten und Betreiberwechsel

 

Nein, gegenwärtig ist das Gebiet, in welchem Windenergieanlagen geplant sind, planungsrechtlich als Vorranggebiet ausgewiesen. Folglich gelten die Erleichertungen im Genehmigungsverfahren nach RED III hier nicht. 

Zahlreiche Gründe können zu einem zeitweiligen Stillstand von Windenergieanlagen führen, obwohl der Wind weht. Zumeist sind Stillstände auf betriebliche oder regulatorische Gründe zurückzuführen. Dazu gehören Überlastungen des Stromnetzes oder auch Abschaltungen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen, bspw. während Brutphasen und Phasen der Nahrungssuche oder bei landwirtschaftlichen Ereignissen. Auch können Anlagen zum Schutz von Menschen abgeschaltet werden, bspw. bei Frost, um Eiswurf zu vermeiden, oder zum Lärmschutz, um gesetzliche Immissionsrichtwerte einzuhalten.

Zum Download

Vorstellung Energiegenossenschaft Prokon.pdf

Aktueller Lageplan Windenergieanlagen Herrenberg.pdf

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