Am westlichen Ortsrand von Kuppingen auf der Gemarkung Herrenberg-Kuppingen soll auf circa 0,26 Hektar eine Wohnbebauung mit maximal drei Mehrfamilienhäusern realisiert werden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen im Westen Grundstücke einer ehemaligen Gärtnerei, im nördlichen Bereich steht ein Wohngebäude, der südliche Bereich wird zurzeit als Garten- und Wiesenfläche genutzt. Verkehrlich erschlossen wird das Plangebiet über den Haslacher Weg.
Abhängig von der Entwurfsgestaltung können maximal drei Mehrfamilienhäuser mit zum Beispiel insgesamt 24 Wohneinheiten für 40 bis 50 Einwohnerinnen und Einwohner realisiert werden. Dies entspricht dem Anliegen der Stadt sowie den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, in angemessenem verdichteten Maß Wohnraum zu schaffen.
Damit eine möglichst große Flexibilität und Anpassung an sich verändernde, klimatische und andere Rahmenbedingungen – Energieversorgung und Umgang mit Niederschlagswasser – erreicht werden kann, sind sowohl Satteldach als auch Flachdach erlaubt. Das gesamte im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser ist innerhalb des Gebietes zu puffern, zu verdunsten oder über eine belebte Bodenschicht zu versickern.
Vorgesehen ist, die für die Mehrfamilienhäuser notwendigen Stellplätze größtenteils in einer Tiefgarage unterzubringen. Pro Wohneinheit muss ein PKW-Stellplatz, zwei Stellplätze für Fahrräder sowie für je vier Wohneinheiten ein Stellpatz für Sonderfahrräder wie Lastenrad, Liegerad, Fahrrad mit Anhänger und Dreirad für Erwachsene bereitgestellt werden.
In einem städtebaulichen Vertrag sollen mit den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern bestimmte Rahmenbedingungen festgelegt werden. Dazu gehört unter anderem die Übernahme der Kosten für die Fortführung des Gehwegs, um Kindern sowie mobilitätseingeschränkten Personen Schutzraum und Abgrenzung zur Straße zu bieten und die Kosten für den Anschluss an das städtische Kanalnetz. Darüber hinaus werden die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, 10% der Wohneinheiten als sozial geförderten Wohnraum gemäß Landeswohnraumförderergesetz mit Bindung auf 20 Jahre nach Bezugsfertigstellung zu errichten. Schließlich müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer das Grundstück innerhalb von acht Jahren nach Rechtskraft des Bebauungsplans bebauen (Bauverpflichtung).
Der Gemeinderat der Stadt Herrenberg hat am 26. November 2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan sowie die für seinen Geltungsbereich zu erlassenden örtlichen Bauvorschriften "Westlich Haslacher Weg" jeweils als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 12. Dezember 2024 in Kraft. Der Flächennutzungsplan der Stadt Herrenberg wird für den Bereich des Bebauungsplans auf dem Weg der Berichtigung angepasst.