Wenn die Windenergieanlagen auf städtischem Grund gebaut werden, erhält die Stadt Herrenberg vom Betreiber Pachteinnahmen. Sollten die Anlagen auf privatem Grund gebaut werden, erhält die Stadt Herrenberg hingegen keine Pachteinnahmen.
Für den Fall, dass die Windenergieanlagen auf städtischem Grund gebaut werden dürfen, ist mit dem Projektentwickler eine jährliche garantierte Mindestpacht vereinbart: Sie beträgt pro Jahr 250.000 Euro pro Windenergieanlage.
Zum Vergleich: 250.000 Euro pro Jahr entsprechen dem Betrieb von 40 zusätzlichen Kita-Plätzen (verlängerte Öffnungszeit) oder der gesamten Summe an Zuschüssen, die die Herrenberger Sportvereine pro Jahr erhalten.
Somit könnten pro Jahr bei sieben Windenergieanlagen 1.750.000 Euro zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger bspw. in Kitas, Schulen, Vereinen, Kultur oder Infrastruktur investiert werden.
Darüber hinaus würden die Windenergieanlagen zum Klimaschutz beitragen. Und sie würden helfen, unsere Abhängigkeit von importiertem Gas, Kohle und Öl zu verringern.