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Bürgerentscheid zu Windenergie

Hier finden Sie wichtige Informationen zum vergangenen Bürgerentscheid zur Windenergie, der am Sonntag, 13. Juli 2025 stattfand.

Eine Mehrheit von 59,37 Prozent der Abstimmenden stimmte mit „Nein“ auf die Frage „Soll die Verpachtung kommunaler Waldflächen, die sich im Eigentum der Stadt Herrenberg befinden, an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?“ Damit ist der Weg frei für mögliche Verpachtungen kommunaler Waldflächen an Windenergieanlagenbetreiber.

Von insgesamt 25.044 Wahlberechtigten gaben 11.917 Personen ihre Stimme ab – das entspricht einer Wahlbeteiligung von 47,59 Prozent. 7.068 Stimmen entfielen auf „Nein“, 4.838 auf „Ja“. 11 Stimmen waren ungültig.

Meilensteine

IBV und GR-Beschlüsse
Umfangreiche Information und Beteiligung
Einreichung der Unterschriften durch Vertrauenspersonen
Beschluss der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch GR
Versand einer Informationsbroschüre an alle Haushalte
Öffentliche Bürgerversammlung in der Stadthalle
Bürgerentscheid und Ergebnis

Einreichung der Unterschriften durch Vertrauenspersonen

Am 2. Januar 2025 wurde ein Bürgerbegehren bei der Stadtverwaltung angekündigt, das einen Bürgerentscheid über die Frage der Verpachtung kommunaler Waldflächen zur Errichtung von Windenergieanlagen zum Ziel hat. Daraufhin reichten die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens am 15. Januar 2025 insgesamt 2.114 Unterschriften ein.

Beschluss der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch GR

Nach Prüfung der Unterschriften und der weiteren Voraussetzungen für das Bürgerbegehren wurde am 18. Februar 2025 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Frage "Soll die Verpachtung kommunaler Waldflächen, die sich im Eigentum der Stadt Herrenberg befinden, an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?" vom Gemeinderat beschlossen. Gleichzeitig wurde das weitere Vorgehen und der Termin des Bürgerentscheids und der Bürgerversammlung beschlossen. 

DS Nr. 2025-037 Bürgerbegehren Windkraft.pdf

Öffentliche Bürgerversammlung in der Stadthalle

Die Bürgerinnen und Bürger hatten Gelegenheit, sich im Rahmen einer Bürgerversammlung über das Thema zu informieren und Fragen zu stellen. Die Bürgerversammlung fand am 3. Juli 2025 in der Stadthalle Herrenberg statt. 

Auf dem Youtube-Kanal der Stadt Herrenberg ist der erste Teil der Veranstaltung als Stream verfügbar.

Bürgerentscheid und Ergebnis

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herrenberg haben entschieden: Beim Bürgerentscheid am Sonntag, 13. Juli 2025, stimmte eine Mehrheit von 59,37 Prozent der Abstimmenden mit „Nein“ auf die Frage „Soll die Verpachtung kommunaler Waldflächen, die sich im Eigentum der Stadt Herrenberg befinden, an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?“ Damit ist der Weg frei für mögliche Verpachtungen kommunaler Waldflächen an Windenergieanlagenbetreiber.

Von insgesamt 25.044 Wahlberechtigten gaben 11.917 Personen ihre Stimme ab – das entspricht einer Wahlbeteiligung von 47,59 Prozent. 7.068 Stimmen entfielen auf „Nein“, 4.838 auf „Ja“. 11 Stimmen waren ungültig.

Die Fragestellung war: „Soll die Verpachtung kommunaler Waldflächen, die sich im Eigentum der Stadt Herrenberg befinden, an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?“

Versand einer Informationsbroschüre an alle Haushalte

Den Bürgerinnen und Bürgern muss die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid dargelegt werden. In der Veröffentlichung oder der schriftlichen Information der Gemeinde zum Bürgerentscheid dürfen die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens ihre Auffassung zum Gegenstand des Bürgerentscheids in gleichem Umfang darstellen wie die Gemeindeorgane.

Im Juni 2025 wurde eine Informationsbroschüre als Sonderbeilage zum Amtsblatt an alle Haushalte in Rahmen einer Vollverteilung zugestellt - diese gibt es auch unten als PDF zum Download. 

Herrenberg_Windenergie Broschüre_WEB.pdf

IBV und GR-Beschlüsse

Das Interessenbekundungsverfahren (IBV) zum Ausbau von Windkraftanlagen auf städtischen Flächen wurde im Juli 2023 vom Gemeinderat beschlossen. Ziel des IBV ist die Identifikation eines geeigneten Projektentwicklers der die Flächen optimal und nachhaltig beplanen und bebauen kann. Die Flächen des IBV liegen in den von der Region Stuttgart als Vorrangflächen beabsichtigten Gebieten.

Der Gemeinderat hat die Auswahl des Projektentwicklers Prokon eG im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens im Mai 2024 beschlossen. In der selben Sitzung wurde auch das Beteiligungskonzept beschlossen. Hier finden Sie die Pressemitteilung zum GR-Beschluss.

 

Umfangreiche Information und Beteiligung

In den Sommermonaten 2024 fand eine umfangreiche Information und Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner statt. Hier wurden diverse, unterschiedliche Formate für die Öffentlichkeit und politische Entscheidungstragende umgesetzt. 

Eine detailliertere Betrachtung der Beteiligung finden Sie hier.

Die Abstimmungsfrage des Bürgerentscheids am 13. Juli 2025 lautet: "Soll die Verpachtung kommunaler Waldflächen, die sich im Eigentum der Stadt Herrenberg befinden, an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?"

Mit „Nein“ stimmen Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Möglichkeit einer Verpachtung durch die Stadt aussprechen.

Mit „Ja“ stimmen Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen eine Verpachtung durch die Stadt aussprechen.

Alle Informationen zum Wahlprozess und zum Wahltag gibt es auf der entsprechenden Seite des Wahlamts.

 

 

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Kontakt

 Sebastian Lazar

Büroleitung des Oberbürgermeisters



s.lazar(at)herrenberg.de

Videos

Häufige Fragen

Wenn die Windenergieanlagen auf städtischem Grund gebaut werden, erhält die Stadt Herrenberg vom Betreiber Pachteinnahmen. Sollten die Anlagen auf privatem Grund gebaut werden, erhält die Stadt Herrenberg hingegen keine Pachteinnahmen.

Für den Fall, dass die Windenergieanlagen auf städtischem Grund gebaut werden dürfen, ist mit dem Projektentwickler eine jährliche garantierte Mindestpacht vereinbart: Sie beträgt pro Jahr 250.000 Euro pro Windenergieanlage.

Zum Vergleich: 250.000 Euro pro Jahr entsprechen dem Betrieb von 40 zusätzlichen Kita-Plätzen (verlängerte Öffnungszeit) oder der gesamten Summe an Zuschüssen, die die Herrenberger Sportvereine pro Jahr erhalten.

Somit könnten pro Jahr bei sieben Windenergieanlagen 1.750.000 Euro zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger bspw. in Kitas, Schulen, Vereinen, Kultur oder Infrastruktur investiert werden.

Darüber hinaus würden die Windenergieanlagen zum Klimaschutz beitragen. Und sie würden helfen, unsere Abhängigkeit von importiertem Gas, Kohle und Öl zu verringern.

Für den Betrieb einer Windenergieanlage sind Schmierstoffe wie Öle und Fette notwendig.

Deshalb ist der Schutz des Wassers ein zentrales Prüfkriterium während des Genehmigungsverfahrens. Anhand von strengen Auflagen prüft das Landratsamt, ob eine Anlage am geplanten Standort errichtet werden kann, ohne das Wasser zu gefährden. Während dem Bau, Betrieb und Rückbau stellen strenge Vorgaben sicher, dass das Wasser nicht gefährdet wird.

In der Region Stuttgart wird aktuell festgelegt, wo Vorranggebiete für Windenergie entstehen sollen. Hier ist auch die Waldfläche in der Umgebung um Haslach und Kuppingen (BB-07) vorgesehen. Die Vorranggebiete werden anhand zahlreicher Kriterien festgelegt: z.B. Einhaltung gesetzlicher Mindestabstände zu Wohngebieten, ausreichende Windstärke oder Schutz vor visueller Überlastung.

In Baden-Württemberg werden viele Standorte für Windenergie im Wald oder in Nähe zum Wald ausgewiesen. Das liegt daran, dass dort oft Höhenlagen sind und eine größere Windhäufigkeit gegeben ist.

Der Klimawandel ist für den Wald, wie wir diesen heute kennen, eine Gefahr. Der Ausbau von erneuerbaren Energien und die Reduzierung von Treibhausgasen sind ein Baustein, um auch den Wald zu schützen.

Für eine Windenergieanlage wird durchschnittlich ein Hektar Wald gefällt. Der durchschnittliche Holzvorrat im Herrenberger Wald beträgt 295 Festmeter pro Hektar. Bei 7 geplanten Anlagen müssten insgesamt ca. 2.065 Festmeter gefällt werden.

Die Wald-Planungen 2017 bis 2026 sehen - unabhängig von den Windenergieanlagen - vor, dass im gesamten Stadtwald in Herrenberg 10.500 Festmeter pro Jahr eingeschlagen werden.

Mit anderen Worten: Der Einschlag für die sieben geplanten Windenergieanlagen macht ungefähr 20 Prozent des jährlichen Einschlags im gesamten Stadtwald aus. Für den Bau von Windenergieanlagen würde damit nicht mehr Holz eingeschlagen als sowieso geplant.

Im Stadtwald wachsen ca. 14.000 Festmeter Holz pro Jahr natürlich nach. Es wächst also mehr nach, als dem Wald entnommen wird.

Windenergieanlagen erzeugen Schall und Infraschall, insbesondere durch die Rotorbewegung. Eine mögliche Lärmbelastung wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Böblingen geprüft und muss gesetzliche Richtwerte einhalten. Der Mensch ist täglich Infraschall ausgesetzt, z. B. im fahrenden Auto oder durch eine laufende Waschmaschine. Der beim Betrieb von Windenergieanlagen entstehende Schall liegt in der Regel deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle und wird oft schon in wenigen hundert Metern Entfernung von den natürlichen Geräuschen (z.B. Blätterrauschen oder Verkehr) überdeckt.

Bevor Windenergieanlagen gebaut werden, muss der Projektentwickler (hier: Prokon eG) ein umfassendes Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Böblingen durchlaufen. Dabei sind gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bspw. die folgenden Prüfungen durchzuführen:

  • Auswirkungen auf Mensch, Wild- und Nutztiere, Pflanzen und Boden
  • Wasserschutz und Vereinbarkeit mit weiteren Schutzgebietsvorschriften
  • Lärm, Schall, Schattenwurf, Lichtimmissionen
  • Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Angaben zur optisch bedrängenden Wirkung
  • Vereinbarkeit mit Belangen von Forst- und Landwirtschaft sowie Luftverkehr
  • Natur- und Artenschutz
  • Atmosphäre
  • Maßnahmen zur Kompensation
  • Brandschutz

Erst nach Prüfung all dieser Themenfelder entscheidet das Landratsamt Böblingen über den Bau der Windenergieanlagen. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn keine erheblichen Auswirkungen auf diese Schutzgüter vorliegen oder entsprechende Auswirkungen durch Maßnahmen reduziert werden können. Dabei kann es sein, dass einzelne Standorte entfallen, verschoben werden müssen oder nur unter bestimmten Auflagen genehmigt werden.

Windenergie leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Sie kann aber auch Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz verursachen. Besonders betroffen können z.B. Zugvögel, Fledermäuse und Greifvögel wie Rotmilan oder Wanderfalken sein. Vögel können mit Windenergieanlagen kollidieren. Im Vergleich zu anderen Todesursachen stellen Windenergieanlagen Vögel jedoch eine deutlich geringere Gefahr dar, als beispielsweise Fahrzeuge oder Fensterscheiben. Zum Schutz der Tiere gibt es Zahlreiche Maßnahmen: z.B. Abschaltanlagen, kamerabasierte Systeme zur Vermeidung von Kollisionen oder die Schaffung alternativer Lebensräume.

Es gibt keine umfassenden, unabhängigen wissenschaftlichen Belege dafür, dass Häuser oder Wohnungen dauerhaft an Wert verloren haben, weil in deren Umgebung Windenergieanlagen errichtet worden sind. Für die Wertentwicklung von Immobilien sind u. a. der Zustand des Objekts, die Attraktivität der Region, die Nähe und Infrastrukturanbindung zu Metropolzentren oder die Verfügbarkeit von Wohnraum entscheidende Kriterien.

Windenergieanlagen erzeugen Schatten und Schattenwurf, was sich störend auf die Umgebung auswirken kann. Im Genehmigungsverfahren und anhand von Computersimulationen wird die maximal mögliche Dauer und Auswirkung der Beschattung geprüft. Auch hier gilt eine gesetzlich geregelte maximale Beschattung, um vor zu großen Beeinträchtigungen zu schützen.

Bei neuen Standorten für Windenergieanlagen wird stets mit den effizientesten und somit hohen Anlagentypen geplant. Der Grund: so lässt sich eine maximale Strommenge erzeugen. In Baden- Württemberg wird gegenwärtig standardisiert mit Anlagen von einer Gesamthöhe von ca. 280 Metern geplant.

In der Regel werden Windenergieanlagen über einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren betrieben. Danach erfolgt ein Rückbau der Anlagen und Fundamente.

Eine Option, die im Rahmen des Betriebsendes geprüft werden kann, ist das Repowering. Repowering bedeutet alte Windenergieanlagen durch neue, modernere Windenergieanlagen zu ersetzen.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung umfasst nebem dem Bau und Betrieb auch den Rückbau der Windenergieanlagen. Geregelt werden dabei die Bedingungen des Rückbaus sowie die finanzielle Absicherung hierfür. 

Nach Betriebsende der Windenergieanlagen werden diese vollständig vom Rotorblatt bis zum Fundament demontiert und abtransportiert. Danach werden die beanspruchten Flächen wieder aufgeforstet. Der Rückbau und die Kosten dafür werden durch den Betreiber getragen. Im Rahmen der Genehmigung werden die Kosten für den Rückbau prognostiziert und eine Bankbürgschaft für diese hinterlegt. 

Ein Rückbau erfolgt ansonsten in der Regel erst nach 20 bis 30 Jahren, wobei auch die Möglichkeit besteht, Windenergieanlagen länger zu betreiben.

Ein Bürgerbegehren ist ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Mitgestaltung und gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf politische Entscheidungen in ihrer Gemeinde zu nehmen. Möglich ist dies bei Themen, die alle Mitglieder einer Gemeinde angehen und die im Entscheidungsbereich der Gemeinde liegen. Für Bürgerbegehren gelten bestimmte Voraussetzungen. So müssen mindestens sieben Prozent aller Wahlberechtigten, dies sind in Herrenberg derzeit 1.753 Wahlberechtigte, das Bürgerbegehren unterzeichnen. Weiterhin muss ein Bürgerbegehren schriftlich beantragt werden und eine klare Fragestellung enthalten. Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss, muss es innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden.

Weitere Informationen gibt es im Gesetzestext der Gemeindeordnung.

Können die Initiatoren genug Unterschriften sammeln und diese fristgerecht einreichen, entscheidet der Gemeinderat innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung formell über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Wird das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, findet innerhalb von vier Monaten ein Bürgerentscheid statt. Die Bürgerschaft stimmt dann über die gestellte Frage ab, die mit ja oder nein beantwortet wird und entscheidet so, ob das Anliegen des Bürgerbegehrens angenommen oder abgelehnt wird.

Weitere Informationen gibt es im Gesetzestext der Gemeindeordnung. 

Alle Informationen rund um den Wahltag und den Wahlprozess gibt es auf der entsprechenden Seite des Wahlamts.

Der Bürgerentscheid geht auf ein zulässiges Bürgerbegehren zurück. In einem solchen Fall legt nicht Stadtverwaltung oder Gemeinderat den Wortlaut der Frage fest, sondern die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Der Gemeinderat stellt lediglich die rechtliche Zulässigkeit fest.

Der Wortlaut der Abstimmungsfrage orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO). Laut § 21 Absatz 3 der GemO muss ein Bürgerbegehren eine konkrete Fragestellung enthalten, die eindeutig mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Im aktuellen Fall wurde die Frage von den Initiatoren des Bürgerbegehrens festgelegt.

In Abstimmung mit der Rechtsaufsicht (Regierungspräsidium Stuttgart) hat die Stadtverwaltung auf dem amtlichen Stimmzettel diese erklärenden Hinweise formuliert:

  • Mit „Ja“ stimmen Sie gegen eine Verpachtung.
  • Mit „Nein“ stimmen Sie für die Möglichkeit einer Verpachtung.

Auf den weiteren städtischen Projektseiten sind ausführliche Informationen zu den sachlichen Grundlagen der Windenergie sowie zum Energiedialog erhältlich. 

Über die städtischen Projektseiten hinaus, stehen zahlreiche Informationsgrundlagen zur Verfügung. 

Die Webseite des Bürgerbegehrens erläutert Beweggründe und Hintergründe des Bürgerbegehrens. 

Die Bürgerinitiative "Rückendwind Herrenberg" informiert ebenfalls über ihr Anliegen.

Die Energieagentur Kreis Böblingen bietet einen komprimierten Faktencheck zu den häufigsten Fragen und Bedenken zur Windenergie an. 

Die Fachagentur Wind und Solar informiert allgemein und umfangreich über die Themen Wind- und Solarenergie. 

Auf der Homepage der Energiegenossenschaft Prokon eG kann sich ein Bild des potenziellen Projektentwicklers und Betreibers gemacht werden. 

Beim Bürgerentscheid am Sonntag, 13. Juli 2025, stimmte eine Mehrheit von 59,37 Prozent der Abstimmenden mit „Nein“ auf die Frage „Soll die Verpachtung kommunaler Waldflächen, die sich im Eigentum der Stadt Herrenberg befinden, an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?“ Damit ist der Weg frei für mögliche Verpachtungen kommunaler Waldflächen an Windenergieanlagenbetreiber. Weitere Informationen zum Ergebnis finden Sie hier.

Zum Download

Herrenberg_Windenergie Broschüre_WEB.pdf

Vorstellung der Energiegenossenschaft Prokon.pdf

Vorläufiger Lageplan Stand Oktober 2024.pdf

Vorläufiger Lageplan Alternative Zuwegung Stand Oktober 2024.pdf

Naherholung und Wald - Präsentation Landkreis Böblingen Infoabend Kuppingen 8. Oktober 2024.pdf

Teilfortschreibung Windenergie - Präsentation Verband Region Stuttgart Infoabend Herrenberg 25. Juli 2024.pdf

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