Auf Teilen der Gemarkungen Gültstein und Mönchberg führt der Landkreis Böblingen zusammen mit der Stadt Herrenberg ein Flurbereinigungsverfahren im Bereich der Schönbuchhänge durch.
Das Gebiet umfasst nach aktuellem Planungsstand 803 Flurstücke (davon 376 Flurstücke auf Gemarkung Gültstein und 427 auf Gemarkung Mönchberg) mit rund 400 Eigentümerinnen und Eigentümern und einer Fläche von circa 101 Hektar.
Durch die Flurbereinigung soll vor allem die Erreichbarkeit der Grundstücke verbessert und eine nachhaltige, zum Teil erstmalig rechtlich gesicherte Erschließung von bisher unerschlossenen Flurstücken erreicht werden. Dies dient der Erhaltung des Obstanbaus, sichert die hohe ökologische Bedeutung des Streuobstgürtels und den Wert der Grundstücke. Dadurch wird voraussichtlich auch die Freizeitnutzung gefördert.
Geplante Maßnahmen sind u.a.:
- Wegebau zur besseren Erschließung der Grundstücke
- Bildung von Wegparzellen
- Regelung von Wege- und Überfahrtsrechten
- Maßnahmen zur Biotopvernetzung
- Anlage neuer Biotope und Trockenmauern
- Lückenschluss von vorhandenen Fahr-, Fuß- u. Radwegen (Bestandssicherung)
Größere Veränderung an der bestehenden Grundstücksstruktur sind nicht geplant.
Am 03. Juli 2024 fand der Termin zur Einleitung der Wertermittlung gemeinsam mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft statt. In diesem Termin wurde der Wertrahmen als Grundlage zur Feststellung der Grundstückswerte beschlossen.
Die Wertermittlungsergebnisse wurden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Diese Auslegung der Unterlagen fand vom 20. April 2026 bis zum 15. Mai 2026 im Technischen Rathaus, Servicebüro Bauen der Stadtverwaltung Herrenberg, Seeländerplatz 3, 2. OG statt.
Parallel dazu liefen Wunschgespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern. Diese Gespräche sollten die Eigentümerinnen und Eigentümer frühzeitig über das Vorhaben informieren. Des Weiteren wurden die Eigentümer über ihre Wünsche für die Abfindung der neuen Grundstücke angehört und die Ergebnisse der Wertermittlung erörtert.
Aktuell wird der Wege- und Gewässerplan ausgearbeitet, der vom Gemeinderat beschlossen werden und von der oberen Flurbereinigungsbehörde genehmigt werden muss.
Mit einer Bauausführung wird ab dem 2. Halbjahr 2029 gerechnet.
Hinweis: Verfahrensträgerin ist die Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Böblingen.