Für die Erweiterung des Gewerbegebiets zwischen Kuppingen und Affstätt stellt die Stadt einen Bebauungsplan auf.
Der Gemeinderat der Stadt Herrenberg hat am 21. November 2017 beschlossen, im Bereich Binsenkolben westlich der Kreisstraße K 1081 einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ‚Binsenkolben VI‘ umfasst ein ca. 7,1 ha großes Areal. Er wird begrenzt im Norden durch die Otto-Hahn-Straße bzw. die Ortsverbindungsstraße Kuppingen - Nufringen, die Kreisstraße K 1081 im Osten, im Süden bzw. im Südwesten durch die Straße Römerweg mit den zwischenzeitlich entwickelten Ladengeschäften und landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Das Gewerbegebiet ‚Binsenkolben‘ soll insbesondere dringend benötigte Flächen für örtliche Handwerksbetriebe und Dienstleister bereitstellen.
Da im Gesamtgebiet noch keine Einigkeit mit den Grundstückseigentümern erzielt werden konnte, die rasche Ansiedlung eines Drogeriemarkts für die Nahversorgung aber gewünscht wurde, wurde der Bebauungsplan in zwei Teilbereiche getrennt. Ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel wurde festgelegt und damit der Teilbereich Binsenkolben VIa herausgelöst. Dafür wurde ein Bebauungsplan erarbeitet, der am 18. Februar 2020 rechtskräftig wurde (DS 2020-022). Der Drogeriemarkt konnte bereits fertig gestellt werden.
In der Zwischenzeit wurde das Bauleitplanverfahren für den restlichen Teilbereich als Binsenkolben VI entsprechend den vorliegenden Gremiumsbeschlüssen fortgeführt. Damit soll kurz- und mittelfristig der bestehende Bedarf nach gewerblichen Bauflächen in Kuppingen, Affstätt und Oberjesingen gedeckt werden. Weil sich überwiegend kleine Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe ansiedeln möchten, ist das klassische betriebsbezogene Wohnen zulässig.
Der Gemeinderat hat am 23. November 2021 beschlossen, den Bebauungplanentwurf öffentlich auszulegen (DS 2021-161)
Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit vom 3. Januar 2022 bis zum 15. Februar 2022 ausgelegt.