Für die Erweiterung des Gewerbegebiets zwischen Kuppingen und Affstätt stellt die Stadt einen Bebauungsplan auf.
Der Gemeinderat der Stadt Herrenberg hat Ende 2017 beschlossen, im Bereich Binsenkolben westlich der Kreisstraße K 1081 einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet aufzustellen. Mit der Realisierung des Gewerbegebiets ‚Binsenkolben‘ sollen insbesondere Flächen für örtliche Handwerksbetriebe und Dienstleister bereitgestellt werden.
Da für das Gesamtgebiet zunächst noch keine Einigkeit mit den Grundstückseigentümern erzielt werden konnte, die rasche Ansiedlung eines Drogeriemarkts für die Nahversorgung aber wichtig war, wurde der Bebauungsplan in zwei Teilbereiche getrennt. Ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel wurde festgelegt und damit der Teilbereich Binsenkolben VIa herausgelöst. Für diesen Teilbereich wurde ein Bebauungsplan erarbeitet, der am 18. Februar 2020 als Satzung beschlossen wurde (DS 2020-022). Der Drogeriemarkt konnte bereits fertig gestellt werden.
In der Zwischenzeit wird das Bauleitplanverfahren für den restlichen Teilbereich als Binsenkolben VI entsprechend den vorliegenden Gremiumsbeschlüssen fortgeführt. Kurz- und mittelfristig soll der bestehende Bedarf nach gewerblichen Bauflächen in Kuppingen und Affstätt gedeckt werden. Der Gemeinderat hat am 23. November 2021 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen (DS 2021-161). Dieser wurde in der Zeit vom 3. Januar 2022 bis zum 15. Februar 2022 ausgelegt. In diesem Zeitraum konnten Stellungnahmen abgegeben werden.
Da auch weiterhin Verhandlungen mit einem Grundstückseigentümer zur Umlegung und Kostenübernahme nicht zum erwünschten Erfolg führten, wurde der nördlich-östliche Bereich mit einer Größe von circa 1 ha im Jahr 2024 aus dem Geltungsbereich herausgelöst und die Erschließungsplanung sowie der Bebauungsplan angepasst.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2024 dem Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften in der geänderten Fassung vom 27. März 2024 zugestimmt und beschlossen, erneut die Öffentlichkeit zu beteiligen. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Binsenkolben VI“ lag in der Zeit von Montag, 10. Juni 2024 bis einschließlich Freitag, 12. Juli 2024 öffentlich aus.
Nach der Veröffentlichung im Internet und Durchführung der erneuten Beteiligung sowie nach einer juristischen Prüfung des Bebauungsplanentwurfs im August / September 2024 musste der Bebauungsplan angepasst werden. In Summe führten die Änderungen dazu, dass eine weitere erneute Beteiligung erforderlich ist. Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am 18. März 2025 dem Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften in der geänderten Fassung vom 27. Januar 2025 zu und beschloss, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen. Die Beteiligung fand zwischen dem 28. März und dem 30. April 2025 statt.
Das Umlegungsverfahren wurde durch den Beschluss des Ständigen Umlegungsausschusses am 14. Januar 2025 formal eingeleitet. Die öffentliche Bekanntmachung vom 23. Januar 2025, die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis stehen im Download-Bereich.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Juli 2025 den Bebauungsplan sowie die für seinen Geltungsbereich zu erlassenden örtlichen Bauvorschriften „Binsenkolben VI“ in Herrenberg-Affstätt und in Herrenberg-Kuppingen jeweils als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wurde am 31. Juli 2025 veröffentlicht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Umlegungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2025 den Umlegungsplan gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen Fassung beschlossen. Der Beschluss wurde am 30. Oktober 2025 im Amtsblatt öffentlich bekannt gegeben.
Die Bewerbungsfrist für die Vergabe für Binsenkolben VI ist bereits abgeschlossen. Das Amt für Wirtschaftsförderung sichtet und bewertet nun alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen.
Eine Aufnahme weiterer Bewerbungen ist nicht möglich.
Ansprechpartnerin für Rückfragen rund um die Vergabe ist Carolin Fenchel (c.fenchel(at)herrenberg.de, 07032/924-161)