Für die Finanzierung sind zwei Bereiche zu betrachten. Zum einen den Ergebnishaushalt, über den alle Instandsetzungsmaßnahmen und ein Teil der Sanierungsmaßnahmen abgedeckt wird und zum anderen den Finanzhaushalt, der ebenfalls einen Teil der Sanierungsmaßnahmen und die großen Projekte abdeckt. Zur Umsetzung des Masterplans Schulen erfolgt daher ab dem Haushaltsjahr 2023 eine Anhebung der finanziellen Mittel für Sanierungen und Instandsetzungen im Ergebnishaushalt.
Alle größeren investiven Einzelmaßnahmen werden auch zukünftig im Finanzhaushalt separat dargestellt und müssen auch weiterhin einzeln vom Gemeinderat beschlossen werden. Ein wichtiger Baustein ist die Generierung der Fördermittel.
Welche finanziellen Spielräume für die Stadt machbar sind, wird laufend erarbeitet.
In einem ersten Schritt wurden ab 2023 die jährlichen Mittel für die Sanierung und Instandsetzung der Schulgebäude im Haushalt erhöht.
Eine weitergehende, langfristige Planung zur Finanzierung kann es nicht geben, da sich die finanziellen Rahmenbedingungen des städtischen Haushalts stetig ändern.
Somit bleibt für die zukünftige Umsetzung des Masterplans die Gewichtung innerhalb der gesamten kommunalen Aufgabe entscheidend.
Dazu gehört auch, wieviel das Thema Schule jedem einzelnen wert ist (Erhöhung von Gebühren und Steuern), oder auf welche anderen Leistungen der Stadt verzichtet wird.
Ein weiterer zentraler Baustein ist die Förderung durch das Land oder den Bund. Denn alleine durch den städtischen Haushalt ohne Förderungen ist der Masterplan nicht finanzierbar.