Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen
Es können Dokumente, die von einer deutschen Verwaltungsbehörde ausgestellt wurden oder bei einer deutschen Verwaltungsbehörde vorgelegt werden müssen, beglaubigt werden.
Personenstandsurkunden dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden.
Personenstandsurkunden dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden.
Legen Sie bei der zuständigen Stelle das Originalschriftstück vor.
- die Urschrift (Originalschriftstück)
- Gebühren: nach der Gebührensatzung
Personenstandsurkunden können Sie nicht beglaubigen lassen. Näheres dazu finden Sie in den Verfahren zum Thema, zum Beispiel Eheurkunde - Ausstellung beantragen oder Geburtsurkunde beantragen.