Bauvorbescheid beantragen
Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
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Bauverständige
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Sachbearbeitung Baugenehmigungsverfahren
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Angrenzereinwendung
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- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Anzeige über den Wechsel der Bauherrschaft
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Bauantrag Baugenehmigung/ Bauvorbescheid
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Vertretungsvollmacht Bauangelegenheiten
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.
Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.
- ausgefülltes Antragsformular
weitere Bauvorlagen sind insbesondere:
-Lageplan
-Baubeschreibung
-Bauzeichnungen
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.