Wie viele Menschen leben in den Städten und Gemeinden Deutschlands? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Sind mehr Schulen, Ausbildungs- und Studienplätze erforderlich? Müssen mehr Kindergärten, Krankenhäuser oder Altenheime gebaut werden? Wo müssen Staat, Land und Kommunen künftig für Bürgerinnen und Bürger mehr investieren? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, findet im Jahr 2022 wieder ein Zensus statt. Dieser umfasst eine bundesweite Zählung der Bevölkerung sowie der Gebäude und Wohnungen.
Der Zensus wird in allen EU-Ländern in einem Abstand von zehn Jahren durchgeführt, zuständig in Deutschland sind die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der für 2021 geplante Zensus auf 2022 verschoben.
Übrigens: Das Wort Zensus wird vom Lateinischen "census" abgeleitet und bedeutet Schätzungen, Volkszählung.
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Häufige Fragen und Antworten
Registergestützte Bevölkerungszählung
Die Daten werden in erster Linie aus Verwaltungsregistern entnommen, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. Diese sogenannte registergestützte Bevölkerungszählung wird durch eine Stichprobe, bei der ausgewählte Bürgerinnen und Bürger Auskunft geben, sowie eine Gebäude‐ und Wohnungszählung ergänzt.Zensus für viele Entscheidungen relevant
Die Zählung ist für viele Entscheidungen, die Bund, Länder und Gemeinden treffen, relevant. Beispielsweise werden auf der Basis der amtlichen Einwohnerzahl Wahlkreise eingeteilt und die Stimmenverteilung der Bundesländer im Bundesrat organisiert. Zudem orientieren sich Ausgleichszahlungen wie der kommunalen Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel an den Einwohnerzahlen.Haushaltsbefragungen
Um Über‐ und Unterfassung in den Melderegistern zu erkennen, wird in einer Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht dabei Auskunftspflicht.Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte
Alle Bürgerinnen und Bürger, die in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften leben, werden für den Zensus 2022 befragt. Grund hierfür ist, dass diese über die Melderegister nicht vollständig erfasst sind.Gebäude- und Wohnungszählung
Für die im Zensus 2022 anstehende Gebäude- und Wohnungszählung werden alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden, gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter sowie weitere Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen befragt.
Kommunale Erhebungsstellen
Vor Ort koordinieren kommunale Erhebungsstellen die Befragungen und führen diese zusammen mit ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durch. Die Erhebungsstelle in Herrenberg hat ihren Sitz im Bürgeramt, Marktplatz 1, Raum 102.Die kommunalen Erhebungsstellen sind eigenständig und von allen örtlichen Verwaltungseinheiten strikt getrennt.
Datenschutz
Die gesammelten persönlichen Daten werden von den Erhebungsstellen streng geheim gehalten und nicht an staatliche Institutionen, wie Polizei oder Finanzamt, weitergegeben.Erhebungsbeauftragte
Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie vereinbaren mit den Bürgerinnen und Bürgern, die durch die Stichprobenbasis ausgewählt wurden, einen Termin, um die Daten mit einem Fragebogen zu erfassen. Das Interview dauert zirka 10 bis 15 Minuten.Bevor die Erhebungsbeauftragten diese Aufgaben wahrnehmen dürfen, werden sie gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie bei ihrer Arbeit gewinnen, schriftlich verpflichtet. Die Erhebungsbeauftragten erhalten einen Ausweis, der die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit bestätigt.
Kontakt Erhebungsstelle