Ständiger Umlegungsausschuss
Nach § 3 Abs. 2 der Verordnung der Landesregierung, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuchs (BauGB-DVO) vom 02. März
1998 kann ein ständiger Umlegungsausschuss gebildet werden.
Der Umlegungsausschuss ist ein beschließender Ausschuss nach § 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung. Es gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung
über beschließende Ausschüsse.
Neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem hat der Ausschuss 7 Mitglieder. Nach § 5 der BauGB-DVO ist zum Umlegungsausschuss als Sachverständiger zur Mitwirkung mit beratender Stimme (beratender Sachverständiger) mindestens ein Bausachverständiger, der im Baurecht, insbesondere in der Bauleitplanung Erfahrung besitzt und ein Vermessungsbeamter der örtlich zuständigen Vermessungsbehörde oder ein örtlich zugelassener Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zu bestellen.
Vom Landkreis Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung wurde Herr Obervermessungsrat Fritz-Ulrich List, stellvertretender Amtsleiter und Sachgebietsleiter Liegenschaftskataster und als sein persönlicher Stellvertreter Herr Kreisvermessungsoberamtsrat Fritz Dreher, Sachgebietsleiter Liegenschaftsvermessung und Bodenordnung vorgeschlagen.
Als beratende Sachverständige werden gewählt:
1998 kann ein ständiger Umlegungsausschuss gebildet werden.
Der Umlegungsausschuss ist ein beschließender Ausschuss nach § 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung. Es gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung
über beschließende Ausschüsse.
Neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem hat der Ausschuss 7 Mitglieder. Nach § 5 der BauGB-DVO ist zum Umlegungsausschuss als Sachverständiger zur Mitwirkung mit beratender Stimme (beratender Sachverständiger) mindestens ein Bausachverständiger, der im Baurecht, insbesondere in der Bauleitplanung Erfahrung besitzt und ein Vermessungsbeamter der örtlich zuständigen Vermessungsbehörde oder ein örtlich zugelassener Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zu bestellen.
Vom Landkreis Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung wurde Herr Obervermessungsrat Fritz-Ulrich List, stellvertretender Amtsleiter und Sachgebietsleiter Liegenschaftskataster und als sein persönlicher Stellvertreter Herr Kreisvermessungsoberamtsrat Fritz Dreher, Sachgebietsleiter Liegenschaftsvermessung und Bodenordnung vorgeschlagen.
Als beratende Sachverständige werden gewählt:
- Vera Pfaff, Leiterin des Amts für Stadtentwicklung (als beratende Bausachverständige)
- Eberhardt Seydt, Kreisvermessungsamtsrat beim Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Bereichsleiter Vermessung 1, Ingenieurvermessung und Umlegung (als vermessungstechnischer Sachständiger); als sein persönlicher Vertreter: Thomas Wolf, Kreisvermessungsamtsrat beim Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Sachgebietsleiter Liegenschaften)
- Volker Deuschle, weiterer Bausachverständiger und Vertreter von Vera Pfaff
FW (Freie Wähler)
GRÜNE (Bündnis 90/ Die Grünen)
- Feil, Andreas - stellv. Fraktionsvorsitz
- Dr. Voelker, Heike
CDU (Christlich Demokratische Union)
- Frank, Hermann - stellv. Fraktionsvorsitz
SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschland)
FRL (Frauenliste)
- Rist-Nowak, Pauline - stellv. Fraktionsvorsitz
FW (Freie Wähler)
- Deines, Thomas - Fraktionsvorsitz
- Gack, Achim - stellv. Fraktionsvorsitz
GRÜNE (Bündnis 90/ Die Grünen)
- Gutbier, Jörn - Fraktionsvorsitz
- Pfisterer-Preiss, Waltraud
CDU (Christlich Demokratische Union)
- Haarer, Dieter - Fraktionsvorsitz
SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschland)
- Holczer, Sarah - stellv. Fraktionsvorsitz
FRL (Frauenliste)
- Schäfer-Weber, Eva - Fraktionsvorsitz