Am Sonntag, 14. März 2021, ist es wieder so weit: In Baden‐Württemberg wird ein neuer Landtag gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger Baden‐Württembergs sind an diesem Sonntag aufgerufen, über die Zusammensetzung des 17. Landtags mitzubestimmen.
Hinweise für Wahlhelfer:
Das Bewerbungsverfahren für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ist abgeschlossen. Voraussichtlich in der Woche vom 22. bis 26. Februar informiert das Wahlamt alle, die sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer beworben haben. Die Stadtverwaltung dankt allen Bewerberinnen und Bewerbern, die die Landtagswahl am 14. März als Wahlhelferin oder Wahlhelfer unterstützen möchten.Termine & Infos
- 22.655 Wahlberechtigte (Stand: 01.02.2021)
- Wahllokale sind am 14. März 2021 geöffnet von 8 bis 18 Uhr
- Zustellung der Wahlbenachrichtigungen bis 21. Februar 2021
- Erstes Wahlergebnis für Herrenberg zu erwarten am Sonntagabend, 14. März 2021
- vorläufiges Wahlergebnis für Herrenberg steht - nach interner Wahlprüfung - fest am Montag, 15. März 2021
- endgültiges Wahlergebnis, festgestellt durch den Landkreis Böblingen, steht voraussichtlich zwei Tage nach der Wahl fest
Allgemeines zur Wahl
Die Landesregierung hat am 24. März 2020 nach § 19 des Landtagswahlgesetzes den 14. März 2021 als Wahltag für die Wahl zum 17. Landtag von Baden‐Württemberg bestimmt. Dies wurde im Staatsanzeiger für Baden‐Württemberg in der Ausgabe vom 27. März 2020 öffentlich bekannt gemacht.
Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigt sind bei Landtagswahlen alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Baden‐Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, werden schriftlich benachrichtigt. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 21.02.2021 zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigung enthält:
- den Familiennamen, den Vornamen und die Wohnung der/des Wahlberechtigten
- den Wahlraum und ob dieser barrierefrei ist
- den Wahltag und die Wahlzeit
- die Nummer, unter welcher die/der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
- die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung bei der Wahl mitzubringen und einen gültigen Identitätsausweis bereitzuhalten
Wer Briefwahl beantragen möchte, sollte Folgendes beachten: Die Ausstellung eines Wahlscheins erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag kann persönlich, online oder schriftlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen.
Bei elektronisch übermittelten Wahlscheinanträgen muss, damit die Identität des Antragsstellers zweifelsfrei feststeht, das Geburtsdatum und die Nummer, unter welcher die/der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, angegeben werden.
Wahlschein online beantragen
Für die schriftliche Beantragung bitte die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an die Bürgerdienste oder Bezirksämter senden bzw. zurückgeben.
Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung ist der zweite Tag vor der Wahl:
Freitag, 12. März 2021, 18:00 Uhr.
Nur in Ausnahmefällen (plötzlich nachgewiesene Krankheit) kann am Samstag, 13. März, und Sonntag, 14. März, bis 15 Uhr, noch Briefwahl beantragt werden.
Gem. § 19 Abs. 2 Satz 3 Landeswahlordnung (LWO) kann ein ins Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 14. März 2021, 15 Uhr beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind (§ 18 Abs. 2 LWO), können unter bestimmten Voraussetzungen einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr beantragen (§ 19 Abs. 2 Satz 2 LWO).
Die Stadtverwaltung bittet aufgrund der Corona-Pandemie, die Wahlscheine nur in Ausnahmefällen persönlich bei den Bürgerdiensten abzuholen. Es besteht die Möglichkeit, vor Ort gleich zu wählen und die Unterlagen abzugeben. Hierfür sollte vorab ein Termin online beantragt werden unter:
www.herrenberg.de/terminvereinbarung
Adresse:
Bürgerdienste
Marktplatz 1
71083 Herrenberg
Telefon 07032 924-200
Briefwahl online beantragen
bis Donnerstag, 11. März 2021, 12 UhrBei elektronisch übermittelten Wahlscheinanträgen muss, damit die Identität des Antragsstellers zweifelsfrei feststeht, das Geburtsdatum und die Nummer, unter welcher die/der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, angegeben werden.
Wahlschein online beantragen
Briefwahl schriftlich beantragen
Für die schriftliche Beantragung bitte die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an die Bürgerdienste oder Bezirksämter senden bzw. zurückgeben.Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung ist der zweite Tag vor der Wahl:
Freitag, 12. März 2021, 18:00 Uhr.
Nur in Ausnahmefällen (plötzlich nachgewiesene Krankheit) kann am Samstag, 13. März, und Sonntag, 14. März, bis 15 Uhr, noch Briefwahl beantragt werden.
Gem. § 19 Abs. 2 Satz 3 Landeswahlordnung (LWO) kann ein ins Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 14. März 2021, 15 Uhr beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind (§ 18 Abs. 2 LWO), können unter bestimmten Voraussetzungen einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr beantragen (§ 19 Abs. 2 Satz 2 LWO).
Briefwahl für andere beantragen
Wer einen Antrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wahlscheine nur in Ausnahmefällen persönlich abholen
Die Stadtverwaltung bittet aufgrund der Corona-Pandemie, die Wahlscheine nur in Ausnahmefällen persönlich bei den Bürgerdiensten abzuholen. Es besteht die Möglichkeit, vor Ort gleich zu wählen und die Unterlagen abzugeben. Hierfür sollte vorab ein Termin online beantragt werden unter:www.herrenberg.de/terminvereinbarung
Adresse:
Bürgerdienste
Marktplatz 1
71083 Herrenberg
Telefon 07032 924-200
Öffnungszeiten der Bürgerdienste
Montag: | 08:30 - 13:00 Uhr |
Dienstag: | 07:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 13:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 18:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Freitag, 12.03.2021 | 08.30 – 12.00 Uhr und von 13:00 – 18:00 Uhr |
Samstag, 13.03.2021 | 09.30 – 12.00 Uhr |
Sonntag, 14.03.2021 | 09.00 – 15.00 Uhr (Wahlamt, Kirchgasse 2) |
Die Stimmzettel für die Landtagswahl bekommen alle Wahlberechtigten, die keine Briefwahl beantragt haben, am Wahltag vor Ort in ihrem jeweiligen Wahllokal.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Die Überprüfung von Daten anderer Wahlberechtigter ist hingegen daran gebunden, dass Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
In das Wählerverzeichnis kann vom 22. Februar bis 26. Februar 2021 während den üblichen Sprechzeiten bei den Bürgerdiensten, Marktplatz 1, 71083 Herrenberg Einsicht genommen werden. Hierzu sollte online ein Termin vereinbart werden unter:
www.herrenberg.de/terminvereinbarung
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch bei den Bürgerdiensten einlegen.
Die Überprüfung von Daten anderer Wahlberechtigter ist hingegen daran gebunden, dass Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
In das Wählerverzeichnis kann vom 22. Februar bis 26. Februar 2021 während den üblichen Sprechzeiten bei den Bürgerdiensten, Marktplatz 1, 71083 Herrenberg Einsicht genommen werden. Hierzu sollte online ein Termin vereinbart werden unter:
www.herrenberg.de/terminvereinbarung
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch bei den Bürgerdiensten einlegen.
Öffnungszeiten der Bürgerdienste
Montag: | 08:30 - 13:00 Uhr |
Dienstag: | 07:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 13:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 18:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Die Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Herrenberg zur Landtagswahl 2021 sind hier zu finden.