Ein Verkehrswertgutachten kann nur von Eigentümern, Inhabern von Rechten am Grundstück sowie Pflichtteilsberechtigten beantragt werden. Andere Personen (z.B. Kaufinteressenten) können ein Verkehrswertgutachten nur beantragen, wenn eine Vollmacht der Eigentümer vorliegt.
Füllen Sie zuerst den Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens aus und senden uns diesen sowie ggf. vorliegende weitere Unterlagen (siehe unten) per E-Mail oder mit der Post zu. Anschließend erhalten Sie eine Auftragsbestätigung.
Im Hintergrund, für Sie nicht immer sichtbar, beginnen wir mit Recherche, Einholen von benötigten Auskünften (z.B. anderer Ämter) und anderen Planungen/Tätigkeiten.
Notwendige Besichtigungstermine werden vereinbart: Besichtigungstermin 1 findet durch die Geschäftsstelle des GuA Gäu statt, Besichtigungstermin 2 (ca. 1-2 Monate später) durch Gutachter des gewählten Gremiums.
Nach der Beschlussfassung benötigen wir noch etwas Zeit zur Fertigstellung des Gutachtens.
Im Hintergrund, für Sie nicht immer sichtbar, beginnen wir mit Recherche, Einholen von benötigten Auskünften (z.B. anderer Ämter) und anderen Planungen/Tätigkeiten.
Notwendige Besichtigungstermine werden vereinbart: Besichtigungstermin 1 findet durch die Geschäftsstelle des GuA Gäu statt, Besichtigungstermin 2 (ca. 1-2 Monate später) durch Gutachter des gewählten Gremiums.
Nach der Beschlussfassung benötigen wir noch etwas Zeit zur Fertigstellung des Gutachtens.
Es kann ein aktueller (Tag der Beschlussfassung) oder ein zurückliegender (z.B. Todestag) Wertermittlungsstichtag beantragt werden. Auch beide bzw. mehrere Wertermittlungsstichtage sind gegen eine zusätzliche Gebühr möglich.
Die Verkehrswertgutachten werden nach Eingangsdatum nacheinander abgearbeitet. Momentan beträgt die Bearbeitungszeit ca. 9 bis 12 Monate.
Die Kosten sind der aktuellen Gebührenordnung zu entnehmen.
Gutachten von Gutachterausschüssen genießen im Geschäfts- und Rechtsverkehr aufgrund von Unabhängigkeit und Neutralität eine hohe Akzeptanz. Unsere Verkehrswertgutachten sind gerichtsfest und anerkannt.