Baulückenkataster für Wohnbauflächen
der Stadt Herrenberg

Die Stadt Herrenberg hat am 2. Februar 2023 ihre Absicht öffentlich bekanntgemacht, ein Baulückenkataster für Wohnbauflächen nach § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch zu veröffentlichen.

Das vorliegende - und regelmäßig aktualisierte - Baulückenkataster für Wohnbauflächen stellt einen ersten Schritt im Rahmen des kommunalen Flächenmanagements der Stadt Herrenberg dar, eine Sichtbarmachung von vorhandenen Wohnraumpotentialen herzustellen.

An dieser Stelle sind entsprechend dem gesetzlichen Rahmen die in der Stadt Herrenberg identifizierten Baulücken in Karten und Listen einzusehen, sofern die Grundstückseigentümer nicht von ihrem Widerspruchrecht zur Veröffentlichung Gebrauch gemacht haben.

Neben der Lage werden zu jedem Grundstück die Größe sowie die Flurstücksnummer benannt.

Personenbezogene Daten zu den Baulücken werden hingegen aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht. Die Stadtverwaltung kann daher auch auf Nachfrage keine Auskünfte zu Personen geben, in deren Eigentum sich eine Baulücke befindet.