Kurz gefragt: Was ist eigentlich Housing First?
Housing First ist ein Hilfsprogramm für wohnungslose Menschen, das die eigene mietvertraglich gesicherte Wohnung – mit allen regulären Rechten und Pflichten – an den Anfang der Hilfe stellt. Es gibt keine Vorbedingungen wie Abstinenz, Therapie, Schuldenregulation, Aufnahme von Erwerbsarbeit oder ähnliches. Das neue Zuhause ist Ausgangspunkt für alle weiterführenden professionellen Hilfen, um wieder in ein sicheres und zufriedenstellendes Leben zu finden.
Was Housing First von anderen Ansätzen in der Wohnungslosenhilfe unterscheidet
Im Kern unterscheidet sich der Housing-First-Ansatz dadurch, dass die eigene Wohnung nicht das Ergebnis eines langen Weges von Bewältigung vordefinierter Hilfeziele ist, sondern dass die Hilfe mit dem eigenen Zuhause beginnt. Die Haltung unterscheidet sich dadurch, dass Selbstbestimmung der Menschen oberste Maxime ist. Nicht die Fachkräfte der Wohnungslosenhilfe geben den Weg vor, sondern die zuvor obdachlosen Menschen. Als Expertinnen und Experten der eigenen Lebenswelt bestimmen sie, was, wann und wie erreicht werden soll. Ob sie dann als Mieterinnen oder Mieter weitere Hilfen überhaupt nutzen möchten, entscheiden sie selbst.
Wohnungslosigkeit in Baden-Württemberg
Im Koalitionsvertrag 2021-2026 hat die Landesregierung Baden-Württemberg das Ziel formuliert, die Wohnungslosigkeit in Baden-Württemberg zu überwinden. Menschen, die von Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffen sind, sollen besser mit Wohnungen versorgt werden.
Um das Ziel zu verwirklichen, wurde der Förderaufruf „Modellprojekte in Baden-Württemberg zum Housing First-Ansatz“ veröffentlicht. Ziel der Förderung ist es, mit Hilfe von innovativen Modellprojekten, Personen in verfestigter Wohnungslosigkeit und mit komplexen Problemlagen in unbefristete Mietverhältnisse zu vermitteln und von dort aus auf Grundlage der Rechtsansprüche nach §§ 67 ff. SGB XII und verbundener Hilfe sowie eines Hilfeleistungskonzepts weiter zu begleiten.
„Erst.ein.zu:Hause“ in Herrenberg
Die Modellprojekte sollen in ein kommunales Gesamtkonzept zur Überwindung der Wohnungslosigkeit eingebunden werden. In Herrenberg haben wir nun den Zuschlag erhalten und ich, Bennet Melcher, darf Seit März 2024 das Projekt durchführen. Hierbei ist im Projektantrag festgeschrieben, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich alle länger als zwölf Monate in Ordnungsrechtlicher Unterbringung bei und in der Kommune befinden müssen.
Prävention
Für präventive Hilfestellungen bei drohender Wohnungslosigkeit, steht Ihnen mein Kollege Herr Perelo unter Tel.: 07032 924-318 E-Mail: m.perelo(at)herrenberg.de zur Verfügung
Wissenswertes
In Baden-Württemberg ist ein Anteil von 16,4 % der Menschen armutsgefährdet. Wer arm ist, kann an Vielem nicht teilhaben.