Altlasten in Herrenberg

Schutz von Boden, Wasser und Gesundheit

Altlasten sind Flächen, auf denen es in der Vergangenheit zu Boden- oder Grundwasserverunreinigungen durch industrielle, gewerbliche oder militärische Nutzung gekommen ist. Dazu zählen beispielsweise stillgelegte Betriebe, ehemalige Deponien oder Tankstellen.

Die Erkennung, Bewertung und gegebenenfalls Sanierung solcher Flächen ist ein wichtiger Bestandteil des vorsorgenden Umweltschutzes und dient dem Schutz von Mensch und Natur. Ziel ist es, Risiken für die Gesundheit zu vermeiden und die betroffenen Flächen, wenn möglich, einer sicheren neuen Nutzung zuzuführen.

Was passiert bei einem Altlastenverdacht?

Wenn ein Verdacht auf eine Altlast besteht, erfolgt in der Regel eine schrittweise Untersuchung:

  • Erstbewertung anhand historischer Unterlagen (z. B. alte Lagepläne, Luftbilder, Betriebsarchive)
  • Orientierende Untersuchungen (z. B. Boden- oder Grundwasserproben)
  • Detaillierte Gefährdungsabschätzung
  • Sanierung oder Sicherung, falls erforderlich

➡️Diese Maßnahmen werden je nach Falllage vom Landratsamt koordiniert und überwacht.

Verantwortung der Stadt für eigene Altlasten

Die Stadt Herrenberg nimmt ihre Verantwortung für Altlasten auf städtischen Grundstücken ernst. Für Flächen, bei denen die Stadt historisch als Verursacherin gilt – etwa durch frühere Deponien, städtische Betriebe oder Infrastruktureinrichtungen – wird eigenständig geprüft, ob Gefährdungspotenziale bestehen. Wo erforderlich, werden diese Flächen untersucht, bewertet und in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde saniert oder gesichert.

Ziel ist es, eine umweltverträgliche Nutzung zu ermöglichen und langfristige Risiken für Mensch und Umwelt auszuschließen.

Zuständigkeiten und Auskünfte

Die Stadt Herrenberg ist in Fragen rund um Altlasten in der Regel nicht die federführende Behörde. Rechtsverbindliche Auskünfte zum Altlastenkataster können wir nicht erteilen.

Wenn Sie Informationen über eine konkrete Fläche oder Verdachtsfälle wünschen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle: Landkreis Böblingen -Altlasten

Bitte beachten Sie: Für die Einsichtnahme in das Altlastenkataster kann ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden müssen (z. B. als Eigentümerin oder Kaufinteressentin einer betroffenen Fläche).